Kommentar zur Lohngleichheit Skepsis angebracht

Meinung · Es hat sich bewährt, dass die Sozialpartner in Deutschland die Festlegung von Löhnen ganz gut selbst regeln können. Das Gesetz zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen wird wenig bewirken.

 Ein langer Kampf: Bereits 1981 gingen Frauen für mehr Lohngerechtigkeit auf die Straße, in diesem Fall in Kassel.

Ein langer Kampf: Bereits 1981 gingen Frauen für mehr Lohngerechtigkeit auf die Straße, in diesem Fall in Kassel.

Foto: dpa

Es ist keine Überraschung, dass Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) das geplante Gesetz für Lohngerechtigkeit als Meilenstein preist. Erwartbar war auch, dass die Wirtschaftsverbände über immer neue bürokratische Belastungen klagen. In diesem Konflikt geht es um eine grundsätzliche Frage: Soll der Staat mit immer mehr Vorschriften und Auflagen in die betrieblichen Abläufe eingreifen? Skepsis ist angebracht.

Denn es hat sich bewährt, dass die Sozialpartner in Deutschland die Festlegung von Löhnen ganz gut selbst regeln können. Natürlich muss der Staat darauf achten, dass es gerecht zugeht. Doch diese Aufgabe lassen sich auf betrieblicher und tarifvertraglicher Ebene am besten lösen.

Das Gesetz zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen wird wenig bewirken. Es führt zu neuen Auskunftsansprüchen und Statistikpflichten. Für die Betriebe bedeutet das neue bürokratische Lasten. Der Aufwand fällt aus Sicht der Unternehmen zwar geringer aus als erwartet. Dennoch ist das die falsche Richtung.

Die Politik sollte Anreize setzen, dass zum Beispiel mehr junge Frauen technische Berufe ergreifen. Sie sollte sich auch für eine gute Schul- und Weiterbildung engagieren. Vorausschauende Unternehmen werden schon aus eigenem Interesse dafür sorgen, dass es in Zeiten des Fachkräftemangels im Betrieb fair zugeht. Mit neuen gesetzlichen Hürden ist niemandem gedient.

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