Kommentar zum Urheberrecht Schutz im Netz

Meinung | Brüssel · Wer das Internet als freien Raum für Information, Unterhaltung und sogar für Blödsinn erhalten will, muss die schützen, die das alles liefern. Dazu gehören die Autoren und Künstler sowie die Verlage, die deren Arbeit finanzieren.

 Ein Mann surft auf der Internetseite von Google.

Ein Mann surft auf der Internetseite von Google.

Foto: picture alliance / dpa

Das ist kein Argument, das man als Verleger-freundlich abtun darf, denn es ist vor allem Internet-freundlich. Ohne die journalistische und künstlerische Arbeit von Fotografen, Kameramännern, Darstellern, Autoren, Komponisten, Sängern oder Musikern wäre das Datennetz blutleer, weil sie nicht nur Inhalte, sondern auch Vorlagen für die Kreativität anderer liefern.

Das ist auch nicht umstritten, wohl aber die Frage, welche Instrumente geeignet sind, die diese Arbeit möglich machen. Verständlicherweise stehen Upload-Filter im Mittelpunkt der Kritik. Weil sie aufgrund ihrer Unschärfe und Lückenhaftigkeit für das, was sie leisten sollen, ungeeignet sind. Und weil ihr Einsatz letztlich Zensur möglich macht, an die niemand auch nur denken darf.

Wer ein angemessenes Leistungsschutzrecht als Bestandteil eines Urheberrechtes will, kommt an der Einzelfallbewertung nicht vorbei. Ein Algorithmus kann nicht jede verbotene Übernahme eines geschützten Werkes erkennen – und auch nicht die schöpferische Arbeit, die dahinter steht.

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