Mehr Geld für Qualifizierung Regierung will Weiterbildung in Deutschland fördern

Berlin · Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber haben eine "nationale Weiterbildungsstrategie" vereinbart. Die Regierung will mehr Geld in die Hand nehmen, um Weiterbildungsangebote zu unterstützen.

 Wer keinen Berufsabschluss hat, soll sich laut der Pläne nachqualifizieren können.

Wer keinen Berufsabschluss hat, soll sich laut der Pläne nachqualifizieren können.

Foto: dpa

Bundesregierung und Sozialpartner wollen der Weiterbildung von Arbeitnehmern in Deutschland einen Schub geben, damit diese die Digitalisierung der Arbeitswelt bewältigen können. Dazu vereinbarten Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber eine „nationale Weiterbildungsstrategie“. Die Regierung will mehr Geld in die Hand nehmen, um Weiterbildungsangebote zu unterstützen. Wer etwa keinen Berufsabschluss hat, soll künftig einen Anspruch auf Nachqualifizierung erhalten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant zudem, im Herbst einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des staatlichen Kurzarbeitergeldes vorzulegen: Wer die vorübergehende Unterstützung erhält, soll gleichzeitig eine Fortbildung machen können. Ökonomen begrüßten die Pläne, hielten sie aber für nicht weitgehend genug.

Nach einer Schätzung der Bundesregierung sollen etwa 1,3 Millionen Jobs wegen der Digitalisierung der Arbeitswelt wegfallen, gleichzeitig aber auch 2,1 Millionen Stellen neu entstehen. Viele Arbeitnehmer werden ihre bisherigen Tätigkeiten durch neue ersetzen müssen, andere müssen sich neuen Branchen zuwenden. Diesen Prozess wollen Regierung und Sozialpartner nun aktiver begleiten. Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung haben die Arbeitgeber und die Union allerdings abgelehnt. Im Strategiepapier findet sich daher – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auch nur ein neuer Rechtsanspruch auf eine Beratung zur Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Heil kündigte für den Herbst eine „konkrete gesetzgeberische Initiative“ an, um für bestimmte Fälle das aus der Arbeitslosenversicherung finanzierte Kurzarbeitergeld stärker mit Weiterbildung der Arbeitnehmer zu verknüpfen. Dies könne etwa gelten für Beschäftigte in Betrieben, deren Geschäftsmodell durch den technologischen Wandel zu einem Ende komme. Er räumte ein, dass es darüber in der Bundesregierung und mit den Arbeitgebern noch Diskussionsbedarf gebe. Heils Vorstoß orientiert sich an einem Vorschlag der IG Metall. Die Arbeitgeber wandten ein, Transformationsprozesse gebe es seit der Erfindung der Dampfmaschine. Bisher sei niemand auf die Idee gekommen, dies aus der Arbeitslosenversicherung bezahlen zu lassen. Bisher wird das Kurzarbeitergeld nur bei konjunkturellen Arbeitsausfällen oder bei einem Wechsel von Arbeitnehmern in eine Transfergesellschaft gezahlt.

Angebot für Menschen ohne Ausbildung

Der Anspruch auf eine Förderung zum Nachholen eines Berufsabschlusses ist in der Weiterbildungsstrategie als „grundsätzlicher Anspruch“ verankert. Dieser wird abhängig gemacht von der Eignung und der Arbeitsmarktorientierung. Heil verwies darauf, dass es etwa 1,5 Millionen Menschen zwischen 20 und 30 Jahren ohne jede Form der beruflichen Erstausbildung gebe.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte: „Weiterbildung im Beruf muss in der Zukunft zum Arbeitsalltag gehören.“ Bisher sei es Konsens gewesen, dass Weiterbildung im Wesentlichen ein Thema der Unternehmen ist. Nun müssten alle Akteure an einem Strang ziehen, so dass Weiterbildung für jeden normal werde. Aufgebaut werden soll dafür ein zentrales Eingangsportal im Internet, das über Möglichkeiten informiert und die Antragstellung vereinfacht. Das Aufstiegs-Bafög für alle diejenigen, die sich zum Meister, Betriebs- oder Fachwirt weiterbildeten, werde substanziell erhöht.

Die Unternehmen investierten bereits 33 Milliarden Euro pro Jahr in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, betonten die Arbeitgeber. „Die neuen Maßnahmen sollten jetzt nicht dazu führen, dass dieses Engagement geschmälert wird“, warnte Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). „Zudem sollten die Maßnahmen sicherstellen, dass Weiterbildung nach Möglichkeit im betrieblichen Kontext erfolgt, weil sie dort besonders erfolgreich ist.“

„Ein Rechtsanspruch, den Berufsabschluss nachzuholen, ist ein wichtiger Baustein. Doch müssen auch die finanziellen Spielräume ermöglicht werden, damit der Rechtsanspruch auch zumindest von einem Teil der dafür in Frage kommenden zwei Millionen Menschen eingelöst werden kann“, mahnte der Arbeitsmarktexperte Alexander Spermann. „Insgesamt geht die Strategie in die richtige Richtung, ist jedoch nicht mutig genug“, sagte Spermann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Hagen Strauß, Berlin,
zur Einigung zwischen
Der Bahnstreik ist abgewendet
Kommentar zur Einigung zwischen GDL und BahnDer Bahnstreik ist abgewendet
Zum Thema
Aus dem Ressort