Preisanstieg auf dem Immobilienmarkt Rüstzeug gegen Immobilienblasen

BERLIN · Der Bund bereitet sich mit einem Gesetz auf den Ernstfall vor. Die Banken fürchten neue Hürden für die Kreditvergabe. ga-bonn.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Der starke Preisanstieg auf dem Immobilienmarkt ruft Politik und Bankenaufseher auf den Plan. Während sich die Bundesregierung mit einem Gesetz gegen künftige Immobilienblasen wappnet, befürchten die privaten Banken in Deutschland neue Hürden für das Kreditgeschäft mit Wohn- und Gewerbeimmobilien. Noch in diesem Jahr soll über die Umsetzung der Eigenkapitalstandards für Banken („Basel-III-Paket“) entschieden werden.

Nach Informationen unserer Zeitung denken die Finanzpolitiker der großen Koalition daran, der Unsicherheit bei der Vergabe von Immobilienkrediten entgegenzuwirken. Anlass dafür ist die im Frühjahr in Kraft getretenen Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten, die nach Meinung der Sparkassen das Kreditgeschäft bremst. Dazu soll es möglichst schnell eine gesetzliche Klarstellung geben.

Gibt es eine Immobilienblase?

Trotz der stark gestiegenen Preise für Wohnungen und Häuser kann nach Meinung der Privatbanken und der Sparkassenorganisation nicht von einer Immobilienblase gesprochen werden. Die Deutsche Bundesbank kommt ebenfalls zum dem Schluss, dass es allenfalls in einzelnen Ballungsräumen Überhitzungen gibt. Eine generelle Immobilienblase sieht die Notenbank in Deutschland nicht. Allerdings fürchten die Aufsichtsbehörden in anderen EU-Ländern Spekulationsblasen wegen der ultra-lockeren Geldpolitik der EZB.

Was macht die Regierung?

Die Regierung will gegen mögliche Preisblasen auf dem Immobiliensektor gewappnet sein. Dazu hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Regelungen sollen der deutschen Bankenaufsicht die Möglichkeit geben, bei Anzeichen für eine Preisblase auf dem Markt für Wohnimmobilien die Anforderungen an die Kreditvergabe zu erhöhen. Die Regierung betont, es handele sich um Instrumente, die im Ernstfall zur Anwendung kommen. Die Bestimmungen gelten im Falle der Aktivierung auch nur für neue Kreditverträge. Die Finanzaufsichtsbehörden können die Beschränkungen „im Gefahrenfall“ in Kraft setzen. Die Regierung begründet die Vorsichtsmaßnahme damit, dass 70 Prozent der Kredite von Privathaushalten auf Wohnimmobilien entfallen.

Welche Beschränkungen sind denkbar?

Künftig sollen Obergrenzen festgelegt werden können, wonach der Kredit einen bestimmten Anteil des Immobilienwerts nicht übersteigen darf. Vorgesehen ist ferner, dass die Belastung mit Zinsen und Tilgung ein bestimmten Anteil des Einkommens nicht übersteigen darf. Die Bankenaufsicht kann auch vorgeben, dass ein Teil des Darlehens innerhalb eines bestimmten Zeitraums getilgt werden muss. Der Gesetzentwurf stellt aber klar, dass es Ausnahmen gibt. Kredite, die Bagatellgrenzen nicht übersteigen, bleiben unberücksichtigt. Auch für Anschlussfinanzierungen sollen die verschärften Regeln nicht gelten. Ebenso sind Darlehen für Renovierungen ausgenommen.

Warum warnen die Banken?

Das Geschäft mit privaten Wohnungs- und Hauskrediten zählt für die deutsche Kreditwirtschaft zu den tragenden Säulen. Während in den USA Immobilienkredite vor allem von verstaatlichten Banken vergeben werden, werden sie in Deutschland von Geschäftsbanken und Sparkassen angeboten. Die Institute befürchten, dass höhere Eigenkapitalanforderungen das Kreditgeschäft unattraktiv machen. Wenn die Banken Kredite mit mehr Kapital unterlegen müssen, werden Darlehen teurer. Für die deutschen Institute zählen Hypothekendarlehen zum risikoarmen Geschäft. Falls es so kommt, sehen sie sich benachteiligt.

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