Altersversorgung Politik will Betriebsrentner entlasten

Köln · Es gibt Ärger wegen der hohen Beitragsbelastung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Korrektur ist in den Parteien umstritten. Im Gespräch ist eine Stichtagsregelung.

 Die gesetzliche Krankenkasse springt auch bei einer Zahnarztbehandlung ein. Seit 2004 müssen Versicherte im Ruhestand auf eine Betriebsrente allerdings den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen.

Die gesetzliche Krankenkasse springt auch bei einer Zahnarztbehandlung ein. Seit 2004 müssen Versicherte im Ruhestand auf eine Betriebsrente allerdings den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen.

Foto: dpa

Wer Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge erhält, ärgert sich schon lange darüber, dass er den vollen Beitragssatz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen muss. Klagen und Beschwerden dagegen bei den Sozialgerichten und beim Bundesverfassungsgericht haben nicht gefruchtet, mit einer Ausnahme: Übernimmt der Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber für ihn abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis als Versicherungsnehmer, und führt er sie selbst weiter, darf auf die Leistungen daraus kein Beitrag erhoben werden. Dieser Teil der Leistung ist keine Betriebsrente mehr.

Der Unmut über die ansonsten hohe Beitragsbelastung ist mittlerweile in der Politik angekommen. Treibende Kraft ist die SPD, die schon in den Koalitionsverhandlungen eine Halbierung der Beitragssätze durchsetzen wollte, damit jedoch am Widerstand der CDU/CSU scheiterte. Das Ziel verfolge man weiter, heißt es in der SPD-Bundestagsfraktion. Die NRW-Landesgruppe in der Fraktion habe dazu schon einen Beschluss gefasst. Es gelte, die CDU/CSU insgesamt zu überzeugen, in der bisher eine Reihe von Abgeordneten einen Korrekturbedarf angemahnt haben.

Die derzeit hohe Belastung der Betriebsrenten geht auf das Jahr 2004 zurück. Damals ging es den Krankenkassen finanziell schlecht. Daher stieg der Beitragssatz von 50 auf hundert Prozent, und für Kapitalauszahlungen, die bis dahin beitragsfrei waren, sogar von Null auf hundert. Kapitalzahlungen mussten erfasst werden, weil man sich sonst durch ein Kapitalwahlrecht der Beitragspflicht hätte entziehen können.

Zur Begründung hieß es generell, Rentner würden nur 43 Prozent der beanspruchten Krankenkassenleistungen durch eigene Beiträge finanzieren. Das solle im Interesse der Jüngeren geändert werden.

Gewerkschaften monieren "übermäßige" Belastung

Für halbierte Beitragssätze setzen sich nun neben der SPD nicht zuletzt Einzelgewerkschaften und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein. Er moniert die „übermäßige“ Belastung der Versorgungsempfänger, die die betriebliche Altersversorgung entwerte, auch im Verhältnis zur privaten Vorsorge (auf Leistungen einer normalen Lebensversicherung sind keine Beiträge fällig). Außerdem würden gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner gegenüber Privatversicherten benachteiligt. Wie die Rückkehr zum halben Beitragssatz aussehen könnte, ist offen. Manche plädieren für eine Stichtagsregelung. Eine rückwirkende Entlastung ist kaum vorstellbar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ausgerechnet, eine Revision bis ins Jahr 2004 zurück würde etwa 40 Milliarden Euro kosten.

Auf die Zukunft gerechnet, müssten die Krankenkassen auf Einnahmen von 2,6 Milliarden Euro jährlich verzichten, wenn die Beiträge auf Versorgungsbezüge halbiert würden. Das könne der Staat aus Steuermitteln ausgleichen, sagt der DGB. Damit ist wohl eher nicht zu rechnen. Unwahrscheinlich ist auch, dass die Kassen den Einnahmeausfall durchweg aus finanziellen Reserven auffangen könnten, denn die Reserven sind ungleich verteilt. Bliebe eine Erhöhung der Zusatzbeiträge, die rechnerisch um knapp 0,2 Prozentpunkte steigen würden.

An diesem Punkt setzen diejenigen an, die es beim doppelten Beitragssatz belassen wollen. Sie wollen Betriebsrentner nicht auf Kosten aller Versicherten entlasten. Das ist auch die Position der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die steigende Zusatzbeiträge befürchtet. An deren Finanzierung sollen die Arbeitgeber ab 2019 zur Hälfte beteiligt werden.

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