Kommentar zu EU-Unternehmenssteuern Neues Abgabenrecht im Internet

Meinung | Brüssel · Die EU hat sich viel vorgenommen mit der Besteuerung von Start-ups. Denn eine saubere Lösung wird Zeit kosten, kommentiert GA-Korrespondent Detlef Drewes.

Das Internet hat die Wirtschaft verändert. Aber nicht das Steuerrecht. Dort wird immer noch mit Begriffen und Verfahren hantiert, die vor 100 Jahren passten, heute aber leicht als Hintertür missbraucht werden können. Bisher werden die Gewinne eines Unternehmens in dem Land besteuert, in dem eine „physische Präsenz“ in Form einer Betriebsstätte vorhanden ist. Das macht es einfach, sich in einer der kleinen Niedrigsteuer-Oasen anzusiedeln, um von dort aus in aller Welt Geschäfte zu machen. Irland, Luxemburg, die Bahamas, Hongkong – die Liste dieser Paradiese wird in Brüssel gerade zusammengestellt.

Dass sich die ersten Finanzminister der Union nun zu einer Reform durchringen, die in ihren Grundzügen überfällig ist, macht Sinn. Ein solcher Beitrag gegen Steuerdumping steht aus – übrigens nicht nur für Europa, sondern auch weltweit. Doch das Vorhaben ist mit Fallstricken gespickt. Wie soll beispielsweise der Umsatz, den Facebook mit den Daten deutscher Nutzer macht, sauber und transparent errechnet werden? Wie sollen die Tätigkeiten von Amazon oder Google von denen reiner Dienstleister wie AirBnB oder booking.com unterschieden werden? Die EU hat sich viel vorgenommen. Eine saubere Lösung wird Zeit kosten.

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