Urheberrecht Muss Google bald für Artikel zahlen?

BRÜSSEL · Artikel in Zeitungen und Zeitschriften sollen beim Urheberrecht gleichgestellt werden mit Musik, Filmen und Software. Das würde bedeuten, dass Google für die Inhalte zahlen müsste.

 Geht der EU-Gesetzentwurf durch müssen Suchmaschinenbetreiber künftig für Zeitungsartikel bezahlen.

Geht der EU-Gesetzentwurf durch müssen Suchmaschinenbetreiber künftig für Zeitungsartikel bezahlen.

Foto: dpa

Die Verleger sollen auf EU-Ebene in ihren Rechten gegenüber Google und andere Spielern des digitalen Zeitalters gestärkt werden. Sie sollen innerhalb der Gemeinschaft das alleinige Recht erhalten, über die digitale Verwendung und Vervielfältigung von Artikeln zu entscheiden. Konkret würde dies heißen, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google oder sogenannte News-Aggregatoren wie „Google News“ dafür Geld bezahlen müssen, wenn sie Inhalte aus Presseerzeugnissen verbreiten. Für nichtkommerzielle Nutzer soll diese Regelung nicht gelten.

Dies sieht ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der im September von Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU) vorgelegt wurde. Das Gesetzespaket, das den Urheberschutz stärkt, befindet sich gerade in der Abstimmung zwischen den beiden Gesetzgebern auf EU-Ebene: dem Parlament und dem Rat, das Gremium, das die Mitgliedsstaaten in Brüssel repräsentiert.

Dieses europäische Verlegerrecht würde die Eigentümer von Zeitungen und Zeitschriften bei den Urheberrechten gleichstellen mit den Produzenten von Musik, Filmen und Software. Sie genießen diesen Urheberschutz bereits. Sie können schon heute entscheiden, auf welchen Kanälen ihre Inhalte zugänglich sind. Die Verlegerverbände setzen sich für das Gesetzesvorhaben ein. Sie argumentieren, die Pläne von Oettinger seien ein wichtiger Baustein, damit eine Finanzierung von Redaktionen auch im digitalen Zeitalter noch möglich ist.

Das europäische Verlegerrecht ähnelt dem Leistungsschutzrecht, das in Deutschland bereits 2013 eingeführt wurde. Die Pläne auf EU-Ebene gehen aber noch etwas darüber hinaus. Das deutsche Recht sieht eine Schutzfrist von einem Jahr vor. Auf europäischer Ebene soll eine Schutzfrist von 20 Jahren gelten. Kritiker der deutschen Lösung wenden ein, dass das Gesetz wenig an der Gratiskultur im Netz geändert habe. Google etwa setze sich mit seiner Marktmacht über das Gesetz hinweg, nutze weiter unentgeltlich die fremden Inhalte, um damit Daten und Werbeeinnahmen zu generieren.

Pläne für Verlegerrecht bekommen Gegenwind

Ole Jani, Experte für Urheberrecht, mahnt zur Geduld: „Es war von Anfang an klar, dass die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten verbunden sein wird.“ Viele Streitfragen müssten erst vor Gericht ausgefochten werden. „Dass die Verlage aus ihrem Leistungsschutzrecht bisher nur geringe Erträge erzielen können, ist deshalb keine Überraschung und mitnichten ein Einwand gegen das Leistungsschutzrecht.“

Die Pläne für das Verlegerrecht bekommen in der Öffentlichkeit Gegenwind. Dabei verbünden sich digitale Großkonzerne wie Google oder Facebook, die zu den teuersten Unternehmen weltweit zählen und mit Werbung und Handel mit Nutzerdaten Milliarden verdienen, mit selbst ernannten Aktivisten einer Gratiskultur im Internet. Selbst unter liberalen Abgeordneten im Europaparlament finden die Argumente der Kritiker Gehör.

So heißt es immer wieder, dass das Verlegerrecht künftig die Verlinkung von Zeitungsartikeln erschweren würde. Hier widersprechen Befürworter des Verlegerrechts: Die freie Verlinkung bleibe unangetastet. Niemand wolle verhindern, dass Links zu Presseinhalten in den sozialen Medien, per App oder E-Mail beeinträchtigt werden.

Es gehe auch nicht darum, dass die Verlage die neuen Urheberrechte dazu nutzen wollten, um den Zugang zu ihren Inhalten zu blockieren. Das Gegenteil sei der Fall: Es sei vielmehr im Interesse der Verlage, die Inhalte auf möglichst vielen Wegen, Onlineangeboten und Plattformen im Netz zugänglich zu machen. Die Verleger haben erkannt, heißt es in der Branche, dass die Verbraucher von einem einfachen Zugriff auf die Inhalte profitieren.

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