Mehr Freiheiten bei Onlinediensten Musik, Filme und Bezahl-TV-Sender bald auch im Ausland abrufbar

Brüssel · Urlaubsstrand oder Fußball-WM? Das schließt sich künftig nicht mehr aus. Ab dem 1. April können EU-Bürger ihre bezahlten Abonnements für Musik, Filme und TV-Sender auch im europäischen Ausland nutzen.

Das bisherige Geoblocking muss auf Betreiben der EU beendet werden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Onlineinhalte sind künftig auch außerhalb meines Landes nutzbar?

Es geht um sogenannte Streamingdienste für Musik wie Spotify, Deezer oder Google sowie Amazon Music, um Filmdatenbanken wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome. Außerdem wirken sich die neuen Vorschriften auf bezahlte TV-Abo-Sender wie Sky Go aus. Bisher endete das heimische Angebot an den Landesgrenzen, weil das Urheberrecht eine europaweite Nutzung nicht möglich machte. Nun wird der Kunde seine Sender auch unterwegs nutzen können.

Was kostet das zusätzlich?

Es gibt keine Zusatzkosten. In der EU-Verordnung heißt es ausdrücklich, dass alles so verfügbar sein muss wie zu Hause. Also: gleicher Preis und gleiche Qualität. Außerdem kann der Kunde selber wählen, auf welchen Geräten er das Angebot nutzen möchte.

Wie stellen die Anbieter fest, ob ich ein gültiges Abonnement habe?

Der Anbieter wird dies bei Vertragsabschluss oder -verlängerung tun. Dabei stehen im verschiedene Möglichkeiten zu Wahl, von denen er zwei nutzen darf: Zahlungsangaben, Bezahlung von Rundfunkgebühren, bestehende Internet- oder Telefonverträge, Überprüfung der IP-Adresse des Onlinegerätes.

Dürfen diese Daten dauerhaft gespeichert werden?

Nein. Um das Erstellen von Bewegungsprofilen zu verhindern, müssen die Diensteanbieter alle Daten über den Aufenthaltsort ihrer Kunden nach zwei Monaten löschen.

Gilt diese neue Freiheit auf für den Tatort oder die Heute-Nachrichten?

Nein, die öffentlich-rechtlichen Anstalten bleiben zunächst außen vor. Das liegt an ihrer anderen Vergütungsstruktur für urheberrechtlich geschützte Beiträge. Allerdings praktizieren die Sender selbst das inzwischen dort großzügig, wo sie eigene Rechte haben. Die ARD bietet nach eigenen Angaben über 90 Prozent ihrer Sendungen ohne Geoblocking an. Der Tatort und vor allem die Nachrichtensendungen sind also überall abrufbar.

Warum war das alles so schwierig?

Im Hintergrund geht es um grundsätzliche Urheberrechtsfragen. Lizenzen für Filme und Produktionen mussten bisher für jedes Land einzeln erworben werden. Das ist ein großes Geschäft. Selbst die namhaften Hollywood-Studios haben die Verordnung bekämpft. Nun ist geklärt, dass der Kunde eines Bezahldienstes ja seine Gebühren für die Rechte entrichtet - egal wo er ein Angebot nutzt.

Es gibt ja auch kostenlose Onlinedienste. Müssen die sich nach den neuen Vorschriften richten?

Nein. Tatsächlich können sie wählen, ob sie ihr Angebot freischalten, also auch außerhalb der Grenzen des Wohnsitzlandes anbieten oder nicht.

Gibt es eine Begrenzung für den Auslandsaufenthalt? Oder darf ich ein solches Abo auch nutzen, wenn ich dauerhaft in ein anderes Land ziehe?

Nein. In der Verordnung ist ausdrücklich von kurzzeitigen Aufenthalten die Rede. Dazu zählen ganz sicher Urlaubs- oder Geschäftsreisen - und wohl auch der Aufenthalt zum Studium. Wer aber beispielsweise als Rentner seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt, muss sich einen inländischen Anbieter suchen.

Geoblocking spielt ja auch eine wichtige Rolle beim Onlineshopping. Gilt das Verbot auch dort?

Das ist richtig. Ob Hotelzimmer, Mietwagen oder Eintrittsticket - zwei Drittel aller Anbieter arbeiten mit Geoblocking, sperren ausländische Kunden aus und können so Einheimischen günstigere Preise oder Konditionen anbieten. Die EU hat sich bereits darauf verständigt, dass auch diese Beschränkungen und Diskriminierungen fallen müssen. Das dauert allerdings noch bis November 2018.

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