Wettbewerbsrecht verschärfen Minister Altmaier will Facebook zähmen

Berlin · Ein Gutachten rät der Bundesregierung, das Wettbewerbsrecht zu verschärfen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will damit gegen die Macht von Internetkonzernen wie Google und Facebook vorgehen.

 Bundeswirtschaftsminister Altmaier möchte die Macht von Facebook-Chef Zuckerberg eingrenzen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier möchte die Macht von Facebook-Chef Zuckerberg eingrenzen.

Foto: picture alliance/dpa

Ein im Auftrag von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstelltes Gutachten empfiehlt Änderungen am Wettbewerbs- und Kartellrecht, um es an die neue Daten-Wirtschaft anzupassen. Hintergrund sind die fortlaufenden Überlegungen, wie man der Marktmacht von US-Internetriesen wie Google begegnen kann. Altmaier (CDU) nahm die Studie am Dienstag entgegen und kündigte an, deren Empfehlungen sorgfältig zu prüfen. Der Minister hatte bereits am Wochenende erklärt, dass er hier Handlungsbedarf sieht.

Ziel sei es, das Wettbewerbsrecht effektiver zu gestalten. Dabei müsse die richtige Balance gefunden werden zwischen „den Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Plattformen einerseits und der Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht andererseits“, sagte Altmaier am Dienstag.

Unternehmen bauen ihre Dominanz aus

Internetkonzerne wie Google, Amazon oder Facebook, die riesige Datenmengen über Nutzer und andere Unternehmen sammeln, erlangen dadurch erhebliche Marktmacht. Schon durch ihre enorme Kapitalisierung sind sie zudem in der Lage, andere, vor allem konkurrierende Unternehmen, aufzukaufen und so ihre Dominanz auszubauen.

Zu den Vorschlägen der Gutachter gehört, die Kartellbehörden nicht erst eingreifen zu lassen, wenn es bereits eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen gibt. Sie sollen stattdessen unter Umständen schon aktiv werden können, wenn durch das Verhalten der Firmen den Märkten ein „Umkippen ins Monopol“ drohe. Bei einer starken Marktmacht könne es zu diesem Umkippen kommen, wenn andere Firmen strategisch behindert würden. Kartellrechtlich lasse sich ein solches Verhalten derzeit aber erst erfassen, wenn das jeweilige Unternehmen schon über eine relevante Marktmacht verfüge. Da ein einmal erreichtes Monopol jedoch schwer rückgängig zu machen sei, müsse hier ein frühzeitiges Einschreiten ermöglicht werden.

Die Autoren der Studie schlagen auch eine schärfere Kontrolle bei Firmenübernahmen vor. „Der systematische Aufkauf von kleinen innovativen Start-Up-Unternehmen, die den etablierten Unternehmen in Zukunft gefährlich werden könnten“, könne eine „besonders problematische Strategie“ von Digitalkonzernen sein. Um dies zu verhindern, könne die Fusionskontrolle entsprechend ausgeweitet werden. Die amerikanischen Tech-Konzerne mit ihren Milliarden-Geldreserven kaufen oft auch europäische und deutsche Start-Ups. Dieser Ansatz stieß beim StartUp-Verband auf Skepsis: Die Anpassungen des Kartellrechts müssten mit Bedacht vorgenommen werden, um nicht das Gegenteil dessen zu erreichen, was man mit ihnen beabsichtigt habe, erklärte der Verband. Die Grünen kritisierten dagegen, die Vorschläge der Gutachter gingen nicht weit genug.

"Daten-Sharing-Pflicht" einführen

Über eine Pflicht für Unternehmen mit großen Datenbeständen, Informationen mit Konkurrenten zu teilen, solle weiter nachgedacht werden, so die Gutachter. Zugleich schränken sie aber ein, dass die Art und Weise, wie eine solche „Daten-Sharing-Pflicht“ ausgestaltet werden könnte, bislang noch völlig offen sei. Die Idee war zuletzt unter anderem von SPD-Chefin Andrea Nahles aufgegriffen worden.

Insgesamt kommen die Experten zu dem Schluss, dass keine allgemeine Absenkung der Schwelle nötig sei, ab der die Missbrauchsaufsicht des Kartellamts eingreifen soll.

Bisher wird es in der Regel ab einem Anteil von mindestens 40 Prozent auf einem zuvor definierten relevanten Markt aktiv. Unter den vier Autoren ist Justus Haucap, der in den Jahren 2008 bis 2012 Vorsitzender der Monopolkommission war.

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