Lohnuntergrenze Mindestlohn steigt um 55 Euro im Monat

Berlin · Die Mindestlohnkommission einigt sich auf eine Anhebung des Stundenlohns um 34 Cent. Den Gewerkschaften geht das aber nicht weit genug. Sie beklagen unter anderem fehlende Kontrollen.

 Vom Mindestlohn profitieren Beschäftigte zum Beispiel in der Gastronomie, im Wachdienst oder im Garten- und Landschaftsbau.

Vom Mindestlohn profitieren Beschäftigte zum Beispiel in der Gastronomie, im Wachdienst oder im Garten- und Landschaftsbau.

Foto: dpa

Der gesetzliche Mindestlohn wird am 1. Januar 2017 zwei Jahre nach seiner Einführung erstmals erhöht. Darauf hat sich die aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern zusammengesetzte Mindestlohnkommission geeinigt. Je Arbeitsstunde steige die Lohnuntergrenze um 34 Cent auf 8,84 Euro, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Jan Zilius. Die Entscheidung sei einstimmig getroffen worden. Bei einem Vollzeit-Job mit 37,5 Stunden pro Woche kommen am Monatsende dann 55 Euro mehr Bruttolohn heraus als bisher.

Der Mindestlohn orientiert sich an drei Faktoren. Wichtigstes Kriterium ist die Anpassung gemäß der allgemeinen Tarifentwicklung. Aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ein Mindestschutz für Arbeitnehmer sind gesetzlich vorgegebene Kriterien der Lohnfindung. Es stehe nicht im Gesetz, dass man vom Mindestlohn auch leben können muss, betonte Zilius.

Dabei steckt der Teufel schon einmal im Detail. In diesem Fall stritten die Tarifpartner über die Einbeziehung schon getroffener Tarifvereinbarungen im Öffentlichen Dienst und in der Metallindustrie. Am Ende traf man sich auf halben Weg. Der bereits geltende Abschluss im Öffentlichen Dienst wurde berücksichtigt, die erst ab Juli diesen Jahres umgesetzte Regelung der Metaller wird erst die nächste Anhebung im Jahr 2019 beeinflussen. Andernfalls wären vier Cent mehr in der Stunde für die Niedriglöhner herausgekommen.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) freute sich bei der Entgegennahme des Kommissionsberichts: „Mit dem heutigen Tag ist der Mindestlohn einen weiteren Schritt mehr alltäglich und selbstverständlich geworden.“

Eine verlässliche wissenschaftliche Bewertung der Wirkungen des Mindestlohnes gibt es nach Angaben der Kommission aufgrund vieler fehlender Daten noch nicht. Lediglich einen deutlichen Rückgang der Minijobs beobachtet Zilius. Der DGB ist vom Erfolg überzeugt. „Es gibt keine Verwerfungen am Arbeitsmarkt“, stellt Stefan Körzell vom Bundesvorstand des Verbandes fest. In allen Bundesländern seien die Löhne in den untersten Einkommensgruppen deutlich gestiegen. Bei Post- und Kurierdiensten in Thüringen sorgte die Einführung zum Beispiel für ein Lohnplus von 27 Prozent. Aber auch in den westlichen Bundesländern stiegen für viele Beschäftigte die Löhne im zweistelligen Prozentbereich – so etwa beim Spiel-, Wett- und Lotteriewesen in Niedersachsen mit einem Lohnplus von 23,7 Prozent. Insgesamt gehen Experten von vier Millionen betroffenen Arbeitnehmern aus.

In einigen Punkten konnte sich der DGB dem ersten Bericht der Kommission nicht anschließen. Zu den Ausnahmen vom Mindestlohn, den laut Gewerkschaften unzureichenden Kontrollen und den Umgang mit Flüchtlingen formulierten sie abweichende Positionen. Kritik kommt auch von der Linken und der Wissenschaft. „Der Mindestlohn bleibt ein Mangellohn“, sagt Klaus Ernst von der Linkspartei. Der Armutsforscher Christoph Butterwegge von der Uni Köln hält eine Anhebung auf eine Betrag von mehr als neun Euro für geboten. „In so einem reichen Land darf der Mindestlohn kein Armutslohn sein“, kritisiert der Forscher.

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht. (mit Material von dpa)

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