Tipps für Azubis, Geringverdiener und Mütter So sollen Beitragsjahre für die Rente aufgewertet werden

Bonn · Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schlägt eine Grundrente gegen Altersarmut vor. Damit sollen Beitragsjahre von langjährig Versicherten mit niedrigem Verdienst für die Rente aufgewertet werden. Schon heute gibt es solche Aufwertungen.

Azubis:Das Arbeitsleben beginnt seit jeher für Auszubildende mit einem niedrigen Ausbildungsentgelt und entsprechend niedrigen Rentenbeiträgen. Dabei bleibt es allerdings nicht. Bis zu drei Ausbildungsjahre werden nämlich höhergewertet. In den meisten Fällen auf 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten im jeweiligen Jahr. Beispiel: Ein Lehrling hatte 1970 monatlich 200 Deutsche Mark (DM) brutto verdient. Für die Rente ist diese Zeit aber meist so viel wert wie ein Job mit einem Monatsverdienst von damals 834 DM.

Tipp: Im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung muss für die entsprechenden Zeiten „Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung“ vermerkt sein.

Geringverdiener: Für Beschäftigungsjahre vor 1992 gibt es eine Höherbewertung für Zeiten mit niedrigem Entgelt. Dafür sorgt die Rente nach „Mindestentgeltpunkten“. Davon profitieren heute noch rund 3,6 Millionen Rentner. Wenn zum Beispiel ein Versicherter zwischen 1972 und 1991 jeweils nur die Hälfte des durchschnittlichen Entgelts aller Versicherten erzielt hat und die Voraussetzungen für die Rente nach Mindestentgeltpunkten erfüllt, dann bekommt er gut 160 Euro Rente mehr im Monat. Die Regelung kommt für diejenigen in Frage, die beim Rentenbeginn 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen können.

Mütter:Bis zum zehnten Lebensjahr eines Kindes wird eine Kinderberücksichtigungszeit anerkannt. Davon profitieren Mütter und manchmal auch Väter ab dem dritten Geburtstag eines Kindes. Voraussetzung: Sie haben eine niedrig entlohnte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, meist geht es dabei um Teilzeitjobs. Der Lohn kann dann für die Rente um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden – höchstens bis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten im jeweiligen Jahr. Im Jahr 2019 liegt dieses bei 3 200 Euro.

Tipp:Auch Mütter mit einem Minijob profitieren von der Aufwertung – sofern sie die Rentenversicherungspflicht nicht abwählen. „Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sollten im Standardfall nach Ablauf dieser Zeit – also zehn Jahre nach der Geburt – beantragt werden“, rät Dirk Manthey von der DRV Bund. Die Höherbewertung ist für Zeiten ab 1992 möglich.

Die Reihe „Verbrauchertipp“ erscheint montags im GA und bietet Service rund um Verbrauchterthemen.

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