Kommentar zum Freihandel Mehr Klarheit

Meinung · Die Gerichtsentscheidung dazu, wer bei Freihandelsabkommen mit entscheiden darf, bringt etwas mehr Klarheit. Dennoch bleibt der Einfluss der nationalen Parlamente geringer als der der EU.

 Auf einem Schild mit der Europa-Flagge am Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel kleben mehrere Protest-Aufkleber.

Auf einem Schild mit der Europa-Flagge am Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel kleben mehrere Protest-Aufkleber.

Foto: dpa

Auf diesen Richterspruch haben die Freihandels-Gegner gewartet. Er liest sich wie ein klarer Sieg über die Europäische Kommission, bedeutet einen Rückschlag für Verhandlungen wie die mit Kanada oder den USA. Der Geist des Widerstandes gegen TTIP ist, auch wenn das Abkommen derzeit in den Schubladen der neuen US-Administration vor sich hin schlummert, immer noch wach.

Doch die genaue Lektüre gibt wenig Anlass für einen Triumph der Globalisierungskritiker – und wirklich überraschend sind die Einwände auch nicht. Schon bisher kannte die EU den Unterschied zwischen reinen handelspolitischen und sogenannten gemischten Abkommen. Das haben die Richter nun bestätigt und gleichzeitig detailliert aufgelistet, in welchen Fragen Brüssel auch in Zukunft für alle sprechen darf – ohne Einwirkungsmöglichkeit der Parlamente in den Mitgliedstaaten. Die Liste fällt lang aus und sie enthält eine ganze Reihe von Punkten, die den Gegnern nicht gefallen werden – wie zum Beispiel der Umwelt- und Verbraucherschutz und auch alle zwischenstaatliche Streitrituale. Dagegen bleibt die Aufstellung der Hoheiten für die Mitgliedstaaten reichlich kurz.

Dennoch ist nun klar: Gemischte Abkommen kann es auch weiter geben. Aber dann läuft die EU Gefahr, sich wieder so ein Kräftemessen wie bei Ceta einzuhandeln. Und das kann niemand wollen.

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