Arbeit Streikrecht-Urteil: Gewerkschaften fürchten Schadenersatzklagen

Erfurt · Die Lotsengewerkschaft GdF muss für Schäden, die durch einen Streik vor rund vier Jahren entstanden sind, haften. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Andere Fachgewerkschaften befürchten nun eine Erhöhung des Streikrisikos durch hohe Schadenersatzklagen.

 Ein Fahrzeug der Vorfeldaufsicht auf dem Vorfeld des Flughafens von Frankfurt am Main vor Flugzeugen.

Ein Fahrzeug der Vorfeldaufsicht auf dem Vorfeld des Flughafens von Frankfurt am Main vor Flugzeugen.

Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Spartengewerkschaften sehen in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Lotsenstreik eine Gefahr für zukünftige Arbeitsniederlegungen.

Nach der Entscheidung der Bundesrichter reiche bei einem Arbeitskampf "ein fauler Apfel im Korb", um Streiks für rechtswidrig zu erklären, sagte der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Luftverkehr (IGL) Nicoley Baublies.

Auch die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) fürchtet, dass durch Schadenersatzklagen unliebsame Gewerkschaften in die Knie gezwungen werden können. Doch es gibt auch beschwichtigende Stimmen.

Am Dienstag wertete das Bundesarbeitsgericht den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 als rechtswidrig. Die Gewerkschaft der Flugsicherung muss nun für einen mehrtägigen Streik am Frankfurter Flughafen Schadenersatz zahlen. Einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem Arbeitskampf hätten noch der Friedenspflicht unterlegen, urteilten die Richter. Fraport verlangt Schadenersatz von rund 5,2 Millionen Euro von der Gewerkschaft. Die genaue Höhe der Zahlungen muss nun das Hessische Landesarbeitsgericht festlegen.

Der IGL-Vorsitzende Baublies rechnet damit, dass die Berufsgewerkschaften nach dem Urteil "zusammenrücken werden". Die Entscheidung habe schockiert. Markus Wahl von der VC kritisierte, dass Konflikte nicht mehr in Verhandlungen ausgetragen werden, sondern vor Gerichten. "Das kann nicht im Sinne der Sozialpartnerschaft sein." Allerdings müsse nun die Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden.

Die Ärztevereinigung Marburger Bund sieht in der Entscheidung des Gerichts hingegen keine neue Situation. "Ein Streik ist für uns immer das letzte Mittel in Tarifauseinandersetzungen, von dem wir bisher sehr verantwortungsbewusst Gebrauch gemacht haben", erklärte der Vorsitzende Rudolf Henke.

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