Prozess gegen Sparda-Bank Bank warb fälschlicherweise mit kostenlosem Konto

FRANKFURT · Ein Gericht hat irreführende Werbung für ein gebührenfreies Girokonto der Sparda West untersagt. Das Geldinstitut warb mit "kostenlos" obwohl für die Girokarte Gebühren entstehen.

Wieder hat eine Bank damit geworben, bei ihr gebe es ein „kostenloses Konto“. Und wieder hat es nicht gestimmt. Diesmal ist die Sparda-Bank West eG mit Sitz in Düsseldorf betroffen. Ihr gut 70 Standorte umfassendes Filialnetz reicht von Euskirchen und Bonn im Süden Nordrhein-Westfalens bis Weed im Norden und von Aachen im Westen bis Warburg im Osten des Landes.

Sie bot in der Werbung ein „kostenloses Konto“ an, verlangte aber für die Girokarte, oft auch noch als „ec-Karte“ bezeichnet, eine Jahresgebühr von zehn Euro. Dies schon seit April vorigen Jahres. Das sei irreführend, hat das Landgericht Düsseldorf geurteilt. Das Urteil ist erst ein paar Tage alt und noch nicht rechtskräftig (Az. 38 O 68/16). Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft, hatte das Verfahren betrieben. Sie ließ die Werbung untersagen.

Die Sparda-Bank ist auch mit ihrer Verteidigung nicht durchgekommen, die Girokarte gehöre gar nicht zum herkömmlichen Funktionsumfang eines Girokontos. Kunden könnten sich ja während der Öffnungszeiten eine sogenannte „Whitecard“ ausstellen lassen und damit Geld vom Konto abheben. Doch das, so Peter Breun-Goerke, der bei der Wettbewerbszentrale für Finanzmarktthemen zuständig ist, habe das Gericht nicht akzeptiert: „Diese Karte bekomme ich nur während der Schalterzeiten. Sie ist nur einmalig einsetzbar, und ich kann mit dieser Karte weder einen Kontoauszugsdrucker noch ein SB-Terminal bedienen“, sagte er über die „Whitecard“: „Damit kann ich eigentlich mein Konto nicht richtig nutzen.“

Schon bei der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht geäußert, dass der Verbraucher sich unter einem „kostenlosen Girokonto“ eines vorstelle, bei dem man für die Girokarte nicht zahlen müsse. Die Sparda-Bank West wollte, „da die Entscheidung nicht rechtskräftig ist und uns die Urteilsgründe bislang noch nicht vorliegen“, einstweilen keine Stellungnahme abgeben.

Die Werbestrategie der Bank in Nordrhein-Westfalen ist kein Einzelfall. Ein anderes Kreditinstitut hatte mit einem kostenlosen Konto geworben und gleichwohl für die Ausführung von Daueraufträgen Preise berechnet. Sie waren noch nicht einmal in einem Leistungsverzeichnis aufgeführt. Solche Versuche, den Kunden irrezuführen, seien kein Einzelfall, weiß Breun-Goerke: „Wir haben eine ganze Menge Beschwerden in anderen Fällen zu Bankentgelten.“

Die Stiftung Warentest verlangt, jedes Konto, das der grundlegenden Teilhabe am Wirtschaftsleben diene, auf dem also das Gehalt einlaufe und von dem die Miete abfließe, müsse einige Posten kostenfrei anbieten. „Die Girocard, die man ja immer braucht, egal ob zum Einkaufen oder zum Bargeld abheben, darf auf keinen Fall was kosten“, fordert Heike Nicodemus, die Finanzexpertin der Stiftung: „Und Einzelposten wie Überweisungen, Lastschriften, Gutschriften, Daueraufträge sollten sich auch gegen Null bewegen.“

So weit würde die Wettbewerbszentrale nicht gehen. Für ehemals kostenlose Girokonten nun ein Entgelt zu verlangen, sei nicht per se wettbewerbswidrig. Aber die Kunden müssten schon offen und rechtzeitig aufgeklärt werden.

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