Internetmultis Kampf gegen Steueroasen

Brüssel · Die EU-Kommission erhöht den Druck wegen der Steuerdeals von Apple und Amazon und kündigt eine Klage gegen Irland wegen Milliarden-Nachlässen für Apple an. Unterdessen soll Amazon 250 Millionen Euro an Luxemburg nachzahlen.

 Amazon steht wegen Steuerabsprachen neben anderen Internetplattformen im Zentrum der Aufmerksamkeit der EU.

Amazon steht wegen Steuerabsprachen neben anderen Internetplattformen im Zentrum der Aufmerksamkeit der EU.

Foto: dpa

Die Brüsseler EU-Kommission verschärft ihren Kampf gegen dubiose Steuervorteile für US-Konzerne. Neuer Höhepunkt: Am Mittwoch kündigte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Klage gegen die irische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. Der Vorwurf lautet: Dublin habe dem iPhone-Hersteller Apple 13 Milliarden Euro an Abgaben erlassen und bisher auch nicht zurückgefordert. Gleichzeitig verdonnerte die Kommissarin den Versand-Konzern Amazon Luxemburg zur Rückzahlung von 250 Millionen Euro Steuern an das Großherzogtum.

Beide Fälle stehen für die jahrelange Praxis von EU-Mitgliedstaaten, mit Großunternehmen Absprachen über die Steuerlast zu treffen, um diese ins Land zu locken. Der Fall Apple bezieht sich auf die Jahre 2003 bis 2014. In dieser Zeit habe die irische Regierung der Firma mit dem angebissenen Apfel im Logo teilweise erhebliche Vergünstigungen eingeräumt. Der Körperschafts-Steuersatz sei zuletzt auf 0,005 Prozent gesenkt worden. Derartige Vorteile bei der Berechnung der fälligen Abgaben sind nach den Beihilfevorschriften der EU strikt untersagt, weil sie den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verzerren. Die irische Regierung hatte sich zunächst geweigert, den Computer- und Smartphone-Riesen zur Kasse zu bitten. Inzwischen, so wurde in Dublin betont, arbeite man intensiv daran, dass der Staat seinen Verpflichtungen „so schnell wie möglich“ nachkomme. Insofern sei das harte Vorgehen der EU-Behörde „extrem bedauerlich“. Die Kommissarin zeigte zwar Verständnis dafür, dass „die Rückforderung komplizierter sein kann“. Brüssel habe allerdings reagieren müssen, nachdem Irland eine bis zum 3. Januar 2017 gesetzte Frist verstreichen ließ.

Politisch fast noch brisanter dürfte der Fall Amazon sein. Der weltgrößte Versandhändler hatte 2003 ein Abkommen mit den luxemburgischen Steuerbehörden geschlossen, das den Zugriff auf den Konzern begrenzte. „Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert“, sagte Vestager am Mittwoch und betonte die Unabhängigkeit ihrer Untersuchungen – aus gutem Grund. Denn zum Zeitpunkt der Vereinbarung mit Amazon war der heutige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker luxemburgischer Premier- und Finanzminister in Personalunion. Immer wieder musste sich Juncker deshalb in den vergangenen Jahren Fragen nach seiner Rolle in der LuxLeaks-Affäre gefallen lassen. Dabei betonte er, weder aktiv eingegriffen noch Absprachen auf den Weg gebracht zu haben. Die Steuerbehörden des Landes seien autonom und nicht der Regierung verpflichtet. Amazon beendete die umstrittene Regelung 2015 und versteuert seither seine Erträge in den einzelnen Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland. Dennoch gelten beide Fälle als die Spitze des Eisbergs vergleichbarer Abmachungen zwischen Regierungen und Unternehmen.

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