Beschluss Kaiser's Tengelmann: Gericht gibt Kartellamt Rückendeckung

Düsseldorf · Auch wenn die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann längst Geschichte ist: Der Streit um ihr Ende beschäftigt weiter die Justiz. Es geht um viele Millionen und die Spielregeln beim Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel.

Der größte Teil der "Kaiser's" Geschäfte ist bereits auf die Marken der neuen Eigentümer - Edeka, Netto und Rewe - umgestellt worden.

Der größte Teil der "Kaiser's" Geschäfte ist bereits auf die Marken der neuen Eigentümer - Edeka, Netto und Rewe - umgestellt worden.

Foto: Britta Pedersen

Im Streit um die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka hat das Bundeskartellamt nachträglich Rückendeckung vom Düsseldorfer Oberlandesgericht bekommen.

Der 1. Kartellsenat wies Beschwerden von Edeka und Tengelmann gegen das von den Wettbewerbshütern 2015 ausgesprochene Fusionsverbot als unbegründet zurück. Das Vorgehen der Behörde sei rechtmäßig gewesen.

In der mündlichen Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter, Jürgen Kühnen, es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit der Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten eine marktbeherrschende Stellung gewonnen habe.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka 2015 verboten, da es eine Einschränkung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher befürchtete. Doch war das Veto später durch eine Ministererlaubnis des damaligen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) ausgehebelt worden.

Tengelmann und Edeka hielten trotzdem an ihrer Klage gegen die Kartellamtsentscheidung fest. Der Hintergrund: Ein Erfolg vor Gericht würde die Möglichkeit für Schadenersatzklagen gegen die öffentliche Hand eröffnen und möglicherweise Edeka auch künftige Übernahmen erleichtern.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ der Kartellsenat eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht zu, da dafür nach Auffassung der Richter die Voraussetzungen fehlten. Doch können Edeka und Tengelmann binnen eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.

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