Kommentar zum Kartellverfahren Getäuschte Käufer

Meinung | Brüssel · Das Datum hat einige Symbolkraft. Auf den Tag genau vor drei Jahren wurde die Manipulation von Abgaswerten bei Volkswagen öffentlich - und rührte die Branche auf. Nun droht neues Ungemach aus Brüssel.

 Bei dem Kartellverfahren geht es um mögliche Absprachen bei der Abgasreinigung.

Bei dem Kartellverfahren geht es um mögliche Absprachen bei der Abgasreinigung.

Foto: AP

Es ist nicht nötig, den neuen Verdacht der Brüsseler EU-Kommission zu überhöhen. Die Wettbewerbsbehörde der Union arbeitet höchst professionell und lässt Vorwürfe erst dann gelten, wenn die Unterlagen Klagepunkte auch gerichtsfest belegen. Aber es braucht keine Vorverurteilung, um den deutschen Herstellern zu bescheinigen, dass sie ihr wichtigstes Kapital aufs Spiel gesetzt haben: das Vertrauen der Kunden. Schließlich waren die – dank millionenschwerer Image-Kampagnen – stets stolz darauf, das von ihnen gewählte Fabrikat zu fahren. Besser, effizienter, sauberer als die Konkurrenz.

Doch der Ruf vom harten Wettbewerb scheint ein Märchen zu sein. Tatsächlich soll hinter den Kulissen ein geschlossener Club getagt haben, der zwar keine Preis- oder Modellabsprachen, wohl aber technische Innovationen abstimmte. Und der irgendwann beschloss, dass unabhängig von der Frage, ob am Heck „AdBlue“ oder „Bluetec“ prangte, auf keinen Fall die bestmögliche Abgasreinigung eingebaut wurde. Ob damit der strafrechtliche Tatbestand des Betruges erfüllt ist, müssen Juristen beantworten. Dass die Hersteller aber ihre Käufer getäuscht haben, wiegt schwer genug. Und es markiert einen Tiefpunkt im Umgang der Konzerne mit Verbrauchern und Gesetzgeber.

Wenn in Brüssel die jeweils nächsten Runden zur Festlegung neuer Abgasgrenzwerte anstanden, wurde ein Feuerwerk des Lobbyismus abgebrannt, weil man allzu ehrgeizige technische Vorgaben eben nicht erfüllen konnte. Nun ahnen Behörden und Kunden, dass das alles Theater war, weil man schlicht die verfügbare Technik zurückhielt. Das wäre richtig übel.

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