Digitalisierung FDP und Arbeitgeberverbände plädieren für flexiblere Arbeitszeitregeln

Berlin · Der starre Acht-Stunden-Arbeitstag wird von immer mehr Seiten kritisiert. Arbeitnehmervertreter befürchten jedoch mehr kostenlose Mehrarbeit für Beschäftigte.

 Die Forderungen nach flexibleren Arbeitszeiten mehren sich.

Die Forderungen nach flexibleren Arbeitszeiten mehren sich.

Foto: picture alliance / Frank Rumpenh

Die FDP und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) unterstützen die Forderung von Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer nach flexibleren Arbeitszeitregelungen. „Niemand soll mehr arbeiten oder weniger Pausen machen müssen, aber die Einteilung soll freier als heute sein. Neue Regelungen sollen dabei nur bei Zustimmung der Tarifpartner möglich sein“, sagte der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel. Dazu habe die FDP vergangene Woche bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dagegen kam Kritik von der Linkspartei. „Wer das Arbeitszeitgesetz für unflexibel hält, hat es schlichtweg nicht gelesen oder keine Ahnung von der Praxis. Ich kann nur davor warnen, den digitalen Wandel als Ausrede für weitere Aufweichungen dieses Schutzgesetzes zu nutzen“, sagte Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl.

Wollseifer hatte im Gespräch mit unserer Redaktion den neuen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufgefordert, die gesetzlichen Arbeitszeitregeln zu lockern. Aus Arbeitgebersicht ist wegen der Digitalisierung der starre Acht-Stunden-Tag ohnehin bereits überholt, da Arbeitnehmer jederzeit online tätig werden können. Die Betriebe fordern, die in Deutschland geltende Acht-Stunden-Regel ersatzlos zu streichen. Innerhalb der EU gilt ohnehin nur eine wöchentliche Arbeitszeitbeschränkung auf 48 Stunden. Arbeitnehmervertreter befürchten aber, dass durch das Ende des Acht-Stunden-Tags nur kostenlose Mehrarbeit legalisiert würde.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD Schritte in Richtung Flexibilisierung vereinbart. „Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben“, heißt es im Vertrag. „Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden.“

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