Klage abgewiesen Ex-Manager müssen keinen Schadenersatz an Schaeffler zahlen

Schweinfurt · Um dem Unternehmen Aufträge zu sichern, sollen sie geschmiert haben: Acht Ex-Manager von Schaeffler standen in Schweinfurt vor Gericht, ihr ehemaliger Arbeitgeber wollte Schadenersatz von ihnen. Doch der Zulieferer kassierte eine Niederlage.

 Das Verfahren hatte einen Streitwert von insgesamt 62,5 Millionen Euro.

Das Verfahren hatte einen Streitwert von insgesamt 62,5 Millionen Euro.

Foto: Daniel Karmann/Archiv

Das Arbeitsgericht Würzburg hat eine Schadenersatzklage von Schaeffler gegen acht ehemalige Führungskräfte abgewiesen. Die Ansprüche seien verjährt oder verwirkt, hieß es vor der Kammer in Schweinfurt zur Begründung.

Der fränkische Industriezulieferer aus Herzogenaurach hatte die Ex-Manager um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Geißinger verklagt, weil sie verbotene Schmiergeldzahlungen veranlasst hätten, für die das Unternehmen jetzt Strafe zahlen müsse. Das Verfahren hatte einen Streitwert von insgesamt 62,5 Millionen Euro.

Knapp 711 000 Euro sollen an Kontaktleute in der Türkei geflossen sein, um dem Wälzlagerspezialisten Aufträge zu sichern oder die Angebote der Konkurrenz auszuspähen. Die Richter werteten ein Gespräch des Schaeffler-Compliance-Beauftragten mit Finanzvorstand Klaus Rosenfeld im Oktober 2011 als Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis von diesen illegalen Zahlungen erhalten habe. Dennoch habe Schaeffler die Manager erst Anfang dieses Jahres, mehr als vier Jahre später, verklagt. Sämtliche Ansprüche des Unternehmens seien deshalb verjährt oder durch Untätigkeit verwirkt.

Dennoch könnten einigen Managern strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen der Schmiergelder.

Im Verfahren um Schadenersatz hatte Geißinger bestritten, von den Zahlungen gewusst zu haben. Dies sei nicht glaubwürdig, stellte aber Richter Frank Bechtold am Mittwoch fest. Er bescheinigte Schaeffler "ein von Schmiergeldern und Bestechung geprägtes Geschäftsmodell in der Türkei" vor 2011. "Niemand kann sich dadurch entlasten, dass er bewusst die Augen verschließt." Gegen das Urteil kann Schaeffler Berufung beim Landesarbeitsgericht Nürnberg einlegen.

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