Boni in Millionenhöhe Deutsche Bank lässt Ex-Manager büßen

FRANKFURT · Nun sollen auch die Vorstände der Deutschen Bank ihr „Scherflein“ beitragen bei der Vergangenheitsbewältigung. Zumindest will das Geldhaus offenbar noch nicht ausbezahlte Boni in Millionenhöhe einbehalten. Angeblich prüft man auch, ob man schon ausbezahlte zurückfordern kann.

Das bestätigt das Geldhaus zwar nicht offiziell, aber ein Sprecher verweist auf den Geschäftsbericht für 2015. Danach hatte der Aufsichtsrat zu Beginn des Jahres zunächst entschieden, die Zahlung von bestimmten, früher vereinbarten Boni-Anteilen auszusetzen, und das sowohl für die damaligen Co-Chefs Anshu Jain und Jürgen Fitschen als auch die anderen, 2015 aktiven oder ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder. Leer ausgehen würde auch der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, wenn das Institut die Boni überhaupt nicht mehr zahlte. 5,3 Millionen Euro und 125.000 Aktien, so hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor einigen Wochen gemeldet, halte die Bank noch bei Anshu Jain zurück, 3,5 Millionen Euro und 96.600 Aktien bei Josef Ackermann.

Die Boni-Struktur bei der Deutschen Bank ist kompliziert: die Sonderzahlungen können über fünf Jahre gestreckt werden, und sie können sogar ganz gestrichen werden, wenn sich herausstellt, dass Manager gegen Regeln verstoßen haben oder vermeintlich gewinnbringende Geschäfte doch nicht so erfolgreich waren. Das sei ökonomisch nachvollziehbar, sagt Hans-Peter Burghof, Professor für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim. Denn wenn man Boni zahle für hohe Gewinne, die man einfahre nur um den Preis von hohen Rechtsrisiken, die später zutage träten, dann fehle für diese hohen Boni eigentlich die ökonomische Grundlage.

Ob die Bank tatsächlich versuchen könnte, auch schon ausbezahlte Boni zurückzufordern, das ist nicht sicher. Die gesetzliche Basis für das Einbehalten der Boni ist die „Institutsvergütungsverordnung“ der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Diese Verordnung aber wird gerade neu gefasst. Danach müssen sogar unter bestimmten Bedingungen vom Januar an auch schon ausgezahlte Boni zurückgefordert werden. Das könnte die Deutsche Bank versuchen, doch das vor den Arbeitsgerichten jetzt durchzusetzen, dürfte schwierig werden, vermuten Fachleute, zumindest solange eine solche Möglichkeit nicht schon in den Verträgen festgeschrieben ist.

Das muss die Bank vom Januar an tun, wenn das nicht geschieht, wird sie von der Aufsichtsbehörde zur Rechenschaft gezogen. Dieser Rückgriff auf schon ausbezahlte Boni soll aber nur zeitlich begrenzt möglich sein und auch nur bei schwerwiegender persönlicher Verfehlung. „Die muss man erst einmal nachweisen“, sagt Burghof. Aber vielleicht versuche die Bank ja jetzt schon etwas zu implementieren, wozu sie in Zukunft gesetzlich verpflichtet ist.

Doch auch wenn sie solche Forderungen schon jetzt versucht durchzusetzen, so könnten selbst mögliche zweistellige Millionenbeträge kaum den Schaden aufwiegen, der ihr durch die hohen Strafzahlungen wegen des Fehlverhaltens einiger Manager und Händler entstanden ist. Da hat sie schon Milliardenstrafen zahlen müssen – und weitere stehen aus: So droht ihr in den USA eine Strafe von 14 Milliarden Dollar wegen unlauterer Hypothekengeschäfte, in Russland steht die juristische Klärung des Geldwäscheskandals noch aus.

Immerhin dürften sich die übrigen Mitarbeiter in den Filialen und die Aktionäre freuen. Sie hatten die Aufräumarbeiten in dem Institut bisher weitgehend allein zu spüren bekommen: 9000 Jobs sollen weltweit gestrichen werden, davon 4000 in Deutschland. Und die Aktionäre haben heftige Kursverluste hinnehmen müssen. Statt der knapp 130 Euro, die man für eine Deutsche Bank-Aktie vor zehn Jahren noch zahlen musste, sind die Papiere inzwischen noch etwa 16 Euro wert.

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