Finanzverwaltung erhält Kontoinformationen aus 52 Ländern Der gläserne Bankkunde

Düsseldorf · Im September erhält Deutschland erstmals Kontoinformationen aus mehr als 50 Staaten. Rund 100 Staaten wollen künftig Daten austauschen.

 Steuerzahler mit einem Konto in Liechtenstein können nicht mehr auf das Bankgeheimnis vertrauen.

Steuerzahler mit einem Konto in Liechtenstein können nicht mehr auf das Bankgeheimnis vertrauen.

Foto: picture-alliance/ dpa

Wer ein Konto in Liechtenstein oder Luxemburg hat und in Deutschland steuerpflichtig ist, kann ab September nicht mehr auf das Bankgeheimnis vertrauen. Dann soll die Finanzverwaltung Kontoinformationen von deutschen Steuerbürgern aus 52 Ländern erhalten. Rund 100 Staaten wollen Kontoinformationen künftig automatisch austauschen. Gemeldet werden Kontoguthaben, Veräußerungsgewinne, Zinsen und Einnahmen aus Versicherungsverträgen.

Das Verfahren beginnt im Herbst mit 53 Ländern: Der gläserne Bankkunde wird auf globaler Ebene Wirklichkeit. Das Bundeszentralamt für Steuern, das die Datensammlung für die deutschen Finanzämter organisiert, hat alle Vorbereitungen getroffen. Eine Sprecherin der Behörde verweist darauf, dass Deutschland nur an die Staaten Informationen liefert, die sich auf einen gemeinsamen Standard zum Datenschutz verpflichtet haben. Weil es sich um sensible Daten handelt, hilft die Industrieländer-Organisation OECD den Ländern dabei, die Voraussetzungen für Datensicherheit zu schaffen. Im Zeitalter von Datenlecks ist das enorm wichtig. Die OECD spricht von großen Fortschritten. Das geht aus einem OECD-Bericht an die Finanzminister und Notenbankchefs der 20 großen Industrie- und Schwellenländer (G20) hervor, die sich am Wochenende in Baden-Baden trafen.

Die OECD erteilt zwar den 53 Ländern, die in einer ersten Phase im Herbst 2017 starten, gute Noten. Alle Staaten hätten dafür die gesetzlichen Grundlagen umgesetzt. Verzögerungen macht die Organisation aber bei 47 Ländern aus, die im Herbst 2018 mit dem Austausch beginnen wollen. Zu dieser Gruppe gehörten beispielsweise die Schweiz, Österreich, die Bahamas, Panama und Singapur. Nach den Vorgaben der OECD hätten diese Länder bis Ende 2016 die Gesetze in Kraft setzen müssen, um von diesem Jahr an Bankdaten zu sammeln.

Im nächsten Jahr sollen die Informationen dann ausländischen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Doch dem OECD-Bericht zufolge haben 30 Länder noch nicht die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Es bestehe somit ein Risiko, dass diese Länder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, heißt es in dem Bericht. Bis Ende Juni gibt die OECD den Staaten noch eine Gnadenfrist. Bis dahin sollen die Länder nachholen, was sie versprochen haben. Wenn die Staats- und Regierungschefs dann Anfang Juli zum G-20-Gipfel in Hamburg zusammenkommen, zieht die OECD Bilanz.

Die Länder, die nicht kooperieren, sollen auf einer schwarzen Liste stehen. Auf diesem Weg haben die G20 schon mehrfach Druck auf uneinsichtige Regierungen ausgeübt. Im Falle der Schweiz und Liechtensteins bewirkte schon Drohung, auf eine schwarze Liste zu kommen, ein Umdenken. In vielen Länder gehe es um Verzögerungen, nicht um eine Verweigerungshaltung, heißt es. Selbst wenn die gesetzlichen Grundlagen stehen, muss sich erst noch zeigen, ob die Datensammlung wirklich funktioniert.

Das beginnt bei den technischen Verfahren. Das Bundeszentralamt erklärt, innerhalb der EU würden die Daten elektronisch über ein gesichertes EU-Netz ausgetauscht. Beim Transfer innerhalb der OECD werde ebenfalls ein elektronisches Übermittlungssystem genutzt, für das auch strenge Sicherheitsanforderungen gelten sollen.

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