Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner Bundestag debattiert über Beitragspflicht für Betriebsrenten

Bonn · Sozialpolitiker sehen den Bedarf zu handeln, um die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner zu ändern. Nur beim Wie sind sie sich nicht einig.

 Ein Geschenk für Horst Seehofer zum Geburtstag im Sommer 2003: Die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD, l) und der CSU-Politiker (r) verhandelten just in Berlin die Gesundheitsreform.

Ein Geschenk für Horst Seehofer zum Geburtstag im Sommer 2003: Die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD, l) und der CSU-Politiker (r) verhandelten just in Berlin die Gesundheitsreform.

Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb

Der Bundestag hat am 1. Februar über die Folgen der Beitragspflicht von Betriebsrenten, Direktversicherungen und Versorgungsbezügen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung debattiert. Vorausgegangen war ein Antrag der Fraktion Die Linke, in dem sie eine Abschaffung der Doppelverbeitragung in der Anspar- und der Auszahlungsphase fordert. Die Lösung sieht sie in einer Bürgerversicherung, in die alle Menschen einzahlen müssten, und zwar auf sämtliche Einkommen.

Matthias Birkwald, Linke: „Sie alle haben die Menschen dazu aufgefordert, ihre dadurch entstehenden Rentenlücken mit privater und betrieblicher Altersvorsorge auszugleichen. Heute haben 57 Prozent der Beschäftigten einen Anspruch auf eine Betriebsrente, wenn sie in Rente gehen. Für viele von ihnen gibt es dann ein böses Erwachen.“

Maria Klein-Schmeink, Grüne: „Das ist doch heute das Problem: Kein Mensch kann akzeptieren, dass wir eine Situation haben, in der das eine verbeitragt werden muss, das andere aber nicht, in der die eine Rentenform, die private etwa, völlig freigestellt ist, eine Betriebsrente wiederum nicht. Das geht nicht, und das müssen wir ändern. Aber das können wir nicht in der Form tun, wie Sie das jetzt vorschlagen – entlang der Figur der Doppelverbeitragung; damit sprengen Sie unser System der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner.“

Ralf Kapschak, SPD: „Lassen Sie uns ernsthaft überlegen, wie wir für die Gruppe der Direktversicherten etwas tun können, die vor 2004 Verträge abgeschlossen haben und die damals von den Änderungen kalt erwischt worden sind. Das ist vermutlich höchst kompliziert und sicherlich nicht mit einem Federstrich zu machen; aber wir sollten es zumindest versuchen.“

Rudolf Henke, CDU/CSU: „Allerdings muss man auch darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser juristischen Auseinandersetzung klargestellt hat, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen.“

Till Mansmann, FDP: „Die Bürger können ihre Altersvorsorge nicht immer dann umkrempeln, wenn der Gesetzgeber wieder neue Regelungen schafft.“

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