Geplante Änderung der StVO Bundesregierung will Fahrverbote ermöglichen

Berlin · Schon vor einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts will die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für Fahrverbote ermöglichen. Dafür soll die Straßenverkehrs-Ordnung geändert werden.

Die Bundesregierung will in Kürze bereits die Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Fahrverboten bei einer zu hohen Abgasbelastung in den Städten schaffen. Das kündigt das Bundesverkehrsministerium in der Antwort auf die Frage des Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel an, die unserer Redaktion vorliegt.

„Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden“, schreibt Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU). „Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet wird und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.“

Grüne fordern "Blaue Plakette"

Die Ankündigung kommt überraschend, denn die Bundesregierung hat Fahrverbote für Autofahrer bisher strikt abgelehnt. Die anhaltende Überschreitung zulässiger EU-Grenzwerte für Stickoxid in 70 Städten zwingt sie nun aber offenbar zum Handeln. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet zudem am Dienstag darüber, ob Fahrverbote für Dieselfahrer ein rechtmäßiges Instrument zur Luftreinhaltung in Städten sein können.

Die Grünen fordern eine bundesweit einheitliche „Blaue Plakette“ für Fahrzeuge. Das Verkehrsministerium arbeitet Barthle zufolge zwar nicht einer solchen Lösung, jedoch bereits an einer allgemeinen Rechtsgrundlage für örtliche Fahrverbote.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Ein Signal der Stärke
Kommentar zum Königswinterer Bündnis für Demokratie Ein Signal der Stärke
Zum Thema
Aus dem Ressort