Flughafen Tegel Berliner dürfen über den Flughafen abstimmen

Berlin · Eine Initiative hat genügend Unterschriften für einen Volksentscheid zusammen – allerdings mit unklaren Folgen: Das Aus für Tegel ist längst beschlossen und vertraglich festgelegt.

 Mit Ansteckern wirbt das Volksbegehren für den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel.

Mit Ansteckern wirbt das Volksbegehren für den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel.

Foto: dpa

Es ist ein Sieg für mehr direkte Demokratie, aber er könnte für die Hauptstadt im rechtlichen Chaos münden: Die Berliner sind zu einem Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel aufgerufen. Ein Entsprechendes erreichte jetzt 204 263 Stimmen – 30 000 mehr als nötig, wie die Landeswahlleiterin am Dienstag bekannt gab. Als möglicher Termin für die Abstimmung wird der Tag der Bundestagswahl am 24. September angepeilt. Das bedeutet wegen der zu erwartenden Wahlbeteiligung gute Chancen, dass das nötige Quorum für die Gültigkeit der Abstimmung erreicht wird.

Was heißt das für den Flughafen Tegel? Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als könne Berlin den kompakten Innenstadtairport bei einem Erfolg der Abstimmung behalten, auch nachdem der Großflughafen BER eröffnet ist. Daran aber sind große Zweifel erlaubt. Verwaltungsrechtsexperten rechnen für diesen Fall mit einer Flut von Klagen. Die Initiatoren der Kampagne – darunter die FDP, die das Thema im Landtagswahlkampf für sich entdeckt hatte – verweisen dagegen auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, nach dem die Wiederinbetriebnahme rechtlich möglich erscheint.

Nach der bisherigen Beschlusslage muss Tegel binnen sechs Monaten nach der Eröffnung des BER schließen. Dies wollten die Initiatoren des Volksbegehrens verhindern, weil sie der Ansicht sind, dass die Stadt wegen steigender Passagierzahlen zwei Flughäfen brauche. Allerdings wurde die Genehmigung des neuen Großflughafens nur unter der Voraussetzung überhaupt erteilt, dass sowohl Tegel als auch der kleine Flughafen Tempelhof nicht mehr betrieben werden. So steht es auch im Planfeststellungsbeschluss – ein Ziel des Großflughafens ist die Entlastung von mehr als 100 000 Menschen von starkem Fluglärm. Das Flughafengelände in Tegel ist inzwischen entwidmet. Auch gibt es fortgeschrittene Pläne für einen Forschungs- und Industriepark sowie Wohnungen auf dem bisherigen Flughafengelände.

Es wäre also nach Einschätzung von Experten ein neues Verfahren nötig, um den Flughafen weiterzubetreiben. Sowohl Anwohner des Flughafens Tegel würden dann vermutlich klagen, als auch die Anlieger des BER, da die Begründung für dessen Betriebsnotwendigkeit sich ebenfalls dadurch ändern könnte. Die Folge wären in diesem Fall langwierige und kostspielige juristische Auseinandersetzungen.

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