BGH urteilt zur Strafhöhe gegen Ex-Chefs von Sal. Oppenheim

Karlsruhe/Köln · Im Streit um das Strafmaß gegen die wegen Untreue verurteilten Ex-Manager der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim fällt der Bundesgerichtshof (BGH) heute eine Entscheidung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Revision gegen das Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt. Es hatte drei der vier Angeklagten im Juli 2015 zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und einen vierten Mann zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. (AZ 2 StR 416/16)

 Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof".

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof".

Foto: Uli Deck/Archiv

In dem Fall geht es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt hatten, sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft fielen die Strafen angesichts des Gesamtschadens von 83,7 Millionen Euro zu niedrig aus. Nach Ansicht der Verteidigung müsse stärker gewürdigt werden, dass der Schaden in der Familie blieb. Betroffen waren nur die Gesellschafter der Privatbank, die sich im Besitz der weit verzweigten Gründerfamilie befand und die inzwischen in der Deutschen Bank aufgegangen ist.

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