Kommentar zum Hacker-Prozess Aus Schaden klug werden

Meinung | Bonn · Kriminelle Aktivitäten sind von den zuständigen staatlichen Stellen zu ahnden, weil es keinen Unterschied geben darf zwischen Straftaten im virtuellen Raum und solchen in der realen Welt.

Man stelle sich vor, der britische Hacker, der seit Freitag in Köln vor Gericht steht, hätte mit seiner Attacke nicht eine Million Endkundengeräte der Telekom lahmgelegt, sondern elektronischen Datendiebstahl ohne öffentliche Aufmerksamkeit betrieben. In 70 Prozent der Fälle könnte er sicher sein, ungeschoren davon zu kommen, weil die geschädigten Unternehmen überhaupt keine Behörden eingeschaltet hätten. Viele glauben nämlich, Polizei und Justiz würden die Täter ohnehin nicht fassen können.

Wie falsch solche Unternehmen liegen, beweist der Fall von Daniel K., der nach mehrmonatigen Ermittlungen den britischen Behörden ins Netz ging. Aus Angst vor einem Imageschaden lassen viele Firmen allenfalls intern nach dem Verursacher eines Datenlecks suchen oder schalten externe Experten ein. Damit muss künftig Schluss sein: Kriminelle Aktivitäten sind von den zuständigen staatlichen Stellen zu ahnden, weil es keinen Unterschied geben darf zwischen Straftaten im virtuellen Raum und solchen in der realen Welt.

Ohnehin betrifft vieles, was unter IT-Kriminalität fällt, die Hard- und nicht die Software. Wie es sein kann, dass sich Unternehmen reihenweise Computer und Laptops stehlen lassen, fragt man sich nach der Bitkom-Umfrage schon. Auch die angegebene Schadenshöhe von 55 Milliarden Euro jährlich lässt aufhorchen. Das müsste mehr Prävention seitens der Unternehmen eigentlich zu einer Selbstverständlichkeit machen.

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