Garantieversprechen auf dem Prüfstand Auf diese Tücken müssen Sie bei Langzeit-Garantien achten

Berlin · Viele Firmen reagieren auf den Frust über die Wegwerf-Kultur und werben mit lebenslangen Garantien. Dahinter verbergen sich häufig Kostenfallen. Verbraucherschützer haben die Versprechen der Hersteller für verschiedene Produktgruppen unter die Lupe genommen.

 Wer einen Regenschirm mit lebenslanger Garantie reklamiert, muss auf die Portokosten achten.

Wer einen Regenschirm mit lebenslanger Garantie reklamiert, muss auf die Portokosten achten.

Foto: picture alliance / Peter Kneffel

Muss das alles weg? Die neuen Sportschuhe, die drücken. Der Regenschirm, der sich nur noch schwer öffnen lässt, obwohl er nicht einmal ein halbes Jahr alt ist. Der Bürostuhl, der quietscht. Ist außer der guten alten Ledertasche, die man hegt und pflegt und nach Jahren allenfalls mal vom Schuster aufhübschen lässt, kaum etwas noch für ewig?

So mancher ärgert sich jetzt Anfang Herbst darüber, wenn die Tage kürzer werden und Zeit zum Entrümpeln da ist, um die Wohnung gemütlicher zu machen. Firmen haben auf den Frust über die Wegwerf-Kultur reagiert. Sie werben mit Super-Garantien, mit Produkten fürs Leben. Doch Verbraucherschützer Georg Tryba warnt: „Vertrauen Sie nicht blind, gucken Sie genau hin“. Am Ende kann es sonst teuer werden.

Tryba hat für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Garantieversprechen für verschiedene Produkttypen genauer unter die Lupe genommen. Seine Ergebnisse sind ernüchternd. Die meisten Garantien haben, so sagt er, „List und Lücken“. Am Anfang nennt er zwei besondere Kuriositäten.

Erstens: Eine etwa 30-jährige Garantie für Bürostühle bezieht sich „auf eine durchschnittliche Nutzung des Sitzmöbels von ca. 8 Stunden je Arbeitstag“. Wird der Stuhl länger am Tag besetzt, verkürzt sich die Garantie auf 20 oder auch zehn Jahre. Unklar, wer wie beweisen kann, ob jemand neun Stunden auf dem Stuhl hockt. Anderer Fall: Eine „lebenslange Wasserbett Garantie“, die nur gilt, wenn die Käufer zugleich ein „Pflegemittel Service-Plus“-Abo für bis zu 50 Euro im Jahr abschließen. Die Garantie läuft und läuft – so einfach stimmt das auch sonst selten.

Eine Garantie „Ohne Wenn und Aber“ fanden die Verbraucherschützer nur beim Textilunternehmen Land´s End. Das verspricht, „jederzeit“ einen Artikel der Firma, mit dem der Kunde nicht zufrieden ist, umzutauschen und den Kaufpreis zu erstatten. Tryba und sein Team haben Langzeit-Garantien bei Herstellern von Fahrrädern aufgespürt, von Autoscheiben, Brotdosen und Plastikschüsseln oder Rucksäcken. Auch Ehepartnern wird demnach schon mal versprochen, jegliche Risse und Brüche zu kitten – im Trauring. Doch diese Versprechen sind zumeist beschränkt.

Oft fällt Porto an

Einer der beliebtesten Tricks der Hersteller: Es fällt Porto an. Für Regenschirme kann man zum Beispiel ziemlich viel Geld ausgeben. Schon für den Mini der New Yorker Firma Davek zahlt man 55 Euro. Dafür heißt es bei dem Unternehmen: „Vielleicht wird die Autotür frühzeitig zugeschlagen. Die Katze wählt den Davek als neuen Kratzbaum. Oder es bläst ein Hurricane wie Sandy hinein. Keine Panik: Auf alle Davek-Regenschirme gibt es die berühmte uneingeschränkte Garantie auf Lebenszeit.“ Reparatur oder Ersatz seien kostenlos – bis auf die Versandgebühren. Dafür würden 12 Euro veranschlagt.

Da rechnet so mancher sicher nach – und spart sich die Mühe. „Für den Kunden sind Garantieversprechen immer ein Abenteuer“, sagt Tryba. Am Anfang entstünden „oft“ Kosten. Aber vor allem seien die Käufer dann zumeist auch noch vom Hersteller abhängig. Denn selten sei klar, was einem wirklich zusteht. Das hängt mit einem weiteren Trick zusammen.

Firmen knüpfen das Garantieversprechen an die sogenannte „sachgemäße Wartung“ oder den „sachgemäßen Gebrauch“. Ein Beispiel: Die Maglite-Stab-Taschenlampen, die aus Hollywood-Filmen berühmt sind, weil Polizisten mit ihnen dort gerne dunkle Ecken ausleuchten. Der US-Hersteller gibt für die Lampen aus stabilem Aluminium in Deutschland beispielsweise eine 10-Jahres-Garantie. Nur: Beim Unternehmen heißt es auch, dass die Garantie nicht gelte etwa im Fall von: „Zweckentfremdung, technischen Veränderungen, unsachgemäßem Gebrauch, Beschädigung durch auslaufende Batterien oder mangelhafte Wartung. Batterien, Glühlampen, Verschleißteile sowie farbige Eloxalbeschichtungen sind ebenfalls von dieser Garantie ausgenommen.“ So könne der Kunde seine Ansprüche „schnell“ verlieren, warnt Tryba.

Freiwillig stehen die Hersteller so einfach nicht länger für ihre Ware ein. So mancher erinnert sich noch, dass der schwedische Möbelhändler Ikea mal mit einem lebenslangen Rückgaberecht warb. Das währte dann aber auch nur zwei Jahre, im August 2016 zog er es wieder zurück.

Verbraucherschützer fordern schon seit Längerem großzügigere Garantien, die per Gesetz festgeschrieben werden. Zumal Tryba noch einen weiteren Haken ausmacht bei den bisherigen, wie er es nennt „Ewigkeitsgelübden“. Denn das greife oft sowieso nur, wenn die Käufer auf der Internetseite eine Prozedur zur Registrierung der Produkte mitgemacht haben – samt Preisgabe persönlicher Daten.

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