Recht auf befristete Teilzeit Arbeitsminister Heil will Rückkehr in Vollzeit erleichtern

Berlin · Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass in Zukunft alle Mitarbeiter in Betrieben ab einer Größe von 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase bekommen. Von der neuen Regelung könnten viele Beschäftigte profitieren.

 Der Wechsel von Teil- auf Vollzeit soll bald erleichtert werden.

Der Wechsel von Teil- auf Vollzeit soll bald erleichtert werden.

Foto: picture alliance / dpa

Teilzeitbeschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2019 leichter in Vollzeit zurückkehren können. „Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeit-Beschäftigung“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unserer Redaktion. Der Gesetzentwurf sei fertig, betonte der Minister und soll ab heute innerhalb der Regierung abgestimmt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre lang sein kann. Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gelten, betonte Heil – also für alle Teilzeitvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. „Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr in Vollzeit stellen können, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes in Teilzeit gegangen sind.“

Die Arbeitgeber sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht möglich sei, sagte Heil. Union und SPD hatten bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit schaffen wollen. Sie konnten sich aber zum Ärger der SPD nicht auf die Details einigen. Heil verwies auf einen hohen Bedarf hin: „Nach einer Erhebung wünschen sich 100 000 Beschäftigte flexiblere Arbeitszeitmodelle, die zu ihrem Leben passen. Bis zu 600 000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen.“ Auch Betriebe mit weniger als 45 Arbeitnehmern will Heil dazu bringen, sich mit den Wünschen ihrer Beschäftigten auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine „Pflicht zur Erörterung“ unabhängig vom Umfang vor.

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