Steuern auf Kapital Abgeltungsteuer rechnet sich für den Staat

Berlin · SPD und Teile der Union wollen die Pauschalsteuer auf Kapitalerträge abschaffen. Doch es gibt auch warnende Stimmen, denn die Abgeltungsteuer bringt dem Staat wichtige Erträge ein.

 Auf dem Prüfstand: Die Parteien diskutieren die Abgeltungssteuer.

Auf dem Prüfstand: Die Parteien diskutieren die Abgeltungssteuer.

Foto: picture alliance / blickwinkel/M

Die SPD fordert es seit Langem: Erträge aus Kapital sollen künftig nicht mehr geringer besteuert werden als Einkommen aus Arbeit. Der sozialdemokratische Kanzlerkandidat Martin Schulz will die pauschale Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne abschaffen. Auch in der Union finden sich Fürsprecher. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte vor zwei Jahren an, dass die Abgeltungsteuer nach der Wahl auf den Prüfstand kommt. Auch die Grünen wollen die Steuer ersetzen.

Diese Parteien scheinen sich einig zu sein, dass Kapitalerträge wie vor dem Jahr 2009 wieder nach dem persönlichen Steuersatz beim Fiskus abgerechnet werden sollen. Doch es gibt auch warnende Stimmen wie die des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer (CDU). Er sagte dieser Zeitung: „Es kann nicht zwangsläufig mit Mehreinnahmen aus der Abschaffung der Abgeltungsteuer gerechnet werden.“ Denn die Abgeltungsteuer ist für den Fiskus schon jetzt eine lohnende Steuer.

Wie aus aktuellen Zahlen aus dem Bundesfinanzministerium hervorgeht, erweist sich die Abgeltungsteuer für den Staat als ertragreich. Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf reine Zinserträge ging 2016 zwar um ein Drittel zurück. Grund ist die Niedrigzinsphase. Weil die Unternehmen aber immer höhere Dividenden ausschütten, profitiert der Fiskus. Im vergangenen Jahr spülte die Pauschalsteuer insgesamt 25,4 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen. Das Steueraufkommen ist seit der Einführung vor acht Jahren stabil geblieben. Damit nimmt der Staat aus dieser Steuer mehr ein als etwa aus dem Solidaritätszuschlag. Das zeigt: Es ist keine Niedrigsteuer, die Sparer und Anleger verschont.

SPD-Abgeordnete hält Regelung für ungerecht

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding wirbt dafür, Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu belegen. Er hält es für ungerecht, dass Zinsen niedriger besteuert werden als Lohneinkommen. In der Einkommensteuer beträgt der Spitzensteuersatz 42 Prozent. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 Prozent – hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der ehemalige SPD-Finanzminister Peer Steinbrück, der die Abgeltungsteuer damals einführte, begründete das so: „Besser 25 Prozent von X als nix“.

Mit der weltweiten Einführung des automatischen Informationsaustausches von Bankdaten sei die Begründung für die Pauschalbesteuerung weggefallen, sagt Binding. „Diese Einschätzung teile ich nicht“, sagt Hessens Finanzminister. Der Informationsaustausch sei keine Alternative zur Abgeltungsteuer, sondern eine Ergänzung.

Finanzminister Schäfer warnt vor voreiligen Schritten. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde eine Reihe von Vergünstigungen für Sparer und Anleger gestrichen: So wurde die Regelung abgeschafft, dass Gewinne aus Aktien steuerfrei bleiben, wenn die Haltefrist mindestens ein Jahr beträgt. Auch das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, wonach nur die Hälfte der Ausschüttungen zu versteuern waren, fiel weg. Auch Werbungskosten wie etwa die Fahrt zur Hauptversammlung können nicht mehr geltend gemacht werden.

Dividende müsse behandelt werden

„Die Senkung des Steuersatzes auf 25 Prozent wurde seinerzeit mit einer deutlichen Verbreiterung der Bemessungsgrundlage verbunden“, sagt Schäfer. Alle Experten sind sich einig, dass zumindest die Dividenden bei der Rückkehr zum persönlichen Satz der Einkommensteuer besonders behandelt werden müssen. Ansonsten ergebe sich eine zu hohe Gesamtbelastung, betont Schäfer. Denn der Gewinn, der in Form einer Dividende ausgeschüttet wird, wurden schon auf der Unternehmensebene steuerlich belastet.

Ob sich das Aus der Abgeltungsteuer für den Staat rechnet, ist offen. Nach Informationen dieser Zeitung stammt inzwischen der Löwenanteil der Steuereinnahmen aus Dividenden: Im vergangenen Jahr steuerten die Steuern aus Dividenden 19,5 Milliarden Euro bei. Die Steuer auf Zins- und Veräußerungsgewinne betrug knapp sechs Milliarden Euro. Würde der Gesetzgeber zur hälftigen Besteuerung der Dividenden zurückkehren, müsste er Mindereinnahmen in Milliardenhöhe hinnehmen. Natürlich kann sich dies abhängig von der Zinsentwicklung wieder ändern.

Dass die Abgeltungsteuer kein schlechtes Geschäft für den Fiskus ist, belegen aber auch Berechnungen der Bundesregierung aus dem Jahr 2014. Damals antwortete das Bundesfinanzministerium auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion: Wäre das alte Recht über 2008 hinaus fortgeführt worden, hätte dies „in allen Jahren zu Steuermindereinnahmen geführt“. Grund sind die vielen Ausnahmen im alten Recht. Vor allem wohlhabende Sparer und Anleger fahren mit der Abgeltungsteuer ungünstiger.

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