Neuer Oppenheim-Prozess Bauunternehmer Esch muss wieder auf die Anklagebank

Köln/Karlsruhe · Gerade erst hat der Bundesgerichtshof die Geldstrafe für Josef Esch bestätigt, zu der er im Oppenheim-Prozess 2015 verurteilt wurde. Jetzt muss der Bauunternehmer erneut vor Gericht.

Es war wohl doch noch nicht der letzte Akt im Oppenheim-Drama. Am Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe drei Jahre nach dem Urteil im Oppenheim-Prozess über die Revision entschieden, die der Bauunternehmer Josef Esch und seine Anwälte gegen das damalige Urteil eingelegt hatten. Esch war 2015 als Einziger der fünf Angeklagten nur zu einer Geldstrafe von 500 000 Euro verurteilt worden. Alle anderen erhielten Haftstrafen am Ende des Mammutprozesses. Der BGH hat die Geldstrafe nun am Mittwoch bestätigt.

Aber das ist offenbar nicht das Ende der Geschichte um das Kölner Traditionsbankhaus Sal. Oppenheim und die Machenschaften seiner früheren Führungsriege. Es gibt eine Anklageschrift mit mehr als 90 Seiten, in der Esch Untreue vorgeworfen wird. Mit anderen Worten, es wird einen neuen Prozess geben, wie ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage des General-Anzeigers bestätigte. Und auf der Anklagebank sitzt wieder Esch.

Nach Angaben des Landgerichts gibt es allerdings noch keinen Termin für den Prozessauftakt. Die Anklageschrift stamme bereits aus dem Jahr 2013. Dass der Prozess erst jetzt eröffnet wird, liege daran, dass die Verfahren wegen ihres Umfangs nicht parallel stattfinden konnten. Inhaltlich wollte sich der Sprecher des Landgerichts vorerst nicht ohne Rücksprache mit der Vorsitzenden Richterin äußern, die derzeit im Urlaub ist.

Im Oppenheim-Prozess, der 2015 endete, ging es um hochriskante Geschäft in Zusammenhang mit dem früheren Arcandor-Konzern und einen unbesicherten Kredit. Mehrere Banker haben die Privatbank laut Urteil damals um 83 Millionen Euro geschädigt. Esch war angeklagt wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz. Er wurde wegen „fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften“ verurteilt. Diesen Schuldspruch hat der BGH am Mittwoch allerdings verschärft: Der 2. Strafsenat änderte die Formulierung von „fahrlässig“ auf „vorsätzlich“. Am Strafmaß hat das nichts geändert. Esch hat demnach über ein Unternehmen Kredite bis zu 380 Millionen Euro ausgegeben, ohne über eine Genehmigung für Bankgeschäfte verfügt zu haben. Die vier Bankmanager, die neben Esch auf der Anklagebank saßen, wurden in drei Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Erst Mitte Juni war ein weiterer Prozess zu Ende gegangen, in dem sich der Troisdorfer Bauunternehmer und zwei Sparkassenmanager verantworten mussten. Dabei ging es um die Korruptionsvorwürfe beim Bau der Kölner Messehallen und Untreue und Beihilfe dazu in Zusammenhang mit mehreren Immobilienfonds. Auch in diesem Verfahren wurde Esch zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch hier läuft die Revision.

In einer früheren Version des Artikels war die Rede von vier Angeklagten. Darin wurden auch die beiden Ex-Chefs des früheren Bankhauses Sal. Oppenheim Matthias Graf von Krockow und Carl Friedrich Janssen genannt. Das Kölner Landgericht korrigierte entsprechende eigene Angaben. Es gibt nur einen Angeklagten. Das Verfahren gegen von Krockow und Janssen wurde bereits eingestellt.

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