Interview mit Detlev Langer Zehn Jahre gegen Nachahmer geschützt

Aus einer zündenden Idee ein Produkt entwickeln, das zur erfolgreichen Marke wird. Davon träumen viele Gründer. Doch was ist mit dem Markenrecht und wie können Jungunternehmer ihr Produkt schützen lassen? Branchenexperte Detlev Langer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg im GA-Interview.

Detlev Langer: Marken können zum Beispiel Namen, grafische Zeichen oder auch Farben sein, die dazu geeignet sind, eigene Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Wie können Start-ups ihr Produkt und damit ihre Marke schützen?

Langer: Um ein Produkt, also zum Beispiel dessen Logo oder einen Namen zu schützen, können Gründer beim Deutschen Patent- und Markenamt in München online einen Antrag zur Anmeldung einer Marke stellen. Nach eingehender Prüfung ist diese dann auf jeden Fall für eine Dauer von zehn Jahren gegen Nachahmer geschützt. Nach dieser Zeit kann der Eintrag wieder verlängert werden.

Sollten alle Gründer ihre Erfindung oder ihre Idee schützen lassen?

Langer: Das kommt ganz auf das Produkt oder die Dienstleistung an. Handelt es sich dabei um etwas sehr Innovatives, kann man sich seinen Wettbewerbsvorteil durch eine eingetragene Marke sichern. Der Schutz eines Logos ist aber auch schon durch das deutsche Urheberrecht gewährleistet. Nicht jedes Start-up muss seine Marke eintragen lassen. Es ist eine Frage des Einzelfalls und der Zielsetzung des jungen Unternehmens. Daher stellt sich die Frage des Markenschutzes nicht unbedingt am Anfang.

Gibt es noch andere Möglichkeiten des Markenschutzes?

Langer: Der Firmenname, der gerne auch als Marke gewählt wird, ist durch den Eintrag ins Handelsregister geschützt. Dort können sich Kleingewerbetreibende freiwillig eintragen lassen. Allerdings hat man als Unternehmer dann auch die Pflichten eines Kaufmanns nach dem Handelsgesetzbuch zu erfüllen. Das sollte man bedenken.

Wo können sich Gründer zu Rechtsfragen beraten lassen?

Langer: Die IHK ist zum Beispiel eine Anlaufstelle für Start-ups, um die Frage zu klären, wie eine bestimme Marke überhaupt geschützt werden kann. Zudem sollte im Vorfeld eine Online-Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt durchgeführt werden, ob die gewünschte Marke anhand eines Namens oder Logos bereits eingetragen ist oder zu einem bereits vorhandenen Produkt eventuell Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und unnötigen Kosten sollte man sich vorab jedenfalls sorgfältig informieren.

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