Meckenheimer setzt sich für Betriebsrentenerhöhungen ein Zankapfel Betriebsrentenerhöhung

Bonn · Der frühere Bezirkschef der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, Peter Stumph, kämpft für bessere Konditionen und setzt sich für eine Gesetzesänderung ein. Er erhält eine Absage von Bundesarbeitsminsiterin Andrea Nahles.

 Hat einen langen Atem: Peter Stumph, früherer DAG-Bezirkschef.

Hat einen langen Atem: Peter Stumph, früherer DAG-Bezirkschef.

Foto: Benjamin Westhoff

Er lässt nicht locker: Mit seinen 81 Jahren engagiert sich der Meckenheimer Peter Stumph auf vielen Feldern. Der pensionierte Bonner Bezirksleiter der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) kämpfte nicht nur jahrelang für die Verbesserung der örtlichen Nahversorgung im Meckenheimer Stadtteil Merl, sondern vor allem für die reguläre Anpassung der Betriebsrenten der früheren DAG-Beschäftigten. Außerdem ist er ehrenamtlich in der gewerkschaftlichen Seniorenarbeit tätig. Die DAG ist 2001 in der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) aufgegangen. Die Probleme der DAG-Betriebsrentner stehen auch exemplarisch für viele andere Fälle, in denen die niedrigen Zinsen die Pensionseinrichtungen von Unternehmen in große wirtschaftliche Probleme bringen.

Stumph ist der Ansicht, dass die Stiftung, die die DAG-Betriebsrenten verwaltet und auszahlt, diese nicht im erforderlichen Umfang erhöht. Er hat vor einigen Jahren eine Selbstinitiative der ehemaligen DAG-Beschäftigten gegründet. Auch gerichtlich ist er zusammen mit anderen Rentnern gegen Verdi und die Stiftung der DAG-Ruhegehaltskasse, die ihre Betriebsrenten auszahlt, vorgegangen. Verdi habe kein Recht, die zugesagte Erhöhung zu verweigern. Sein Argument: Ihre Betriebsrente wird aus dem angesparten Vermögen der alten DAG gespeist, die wie die ÖTV oder die Postgewerkschaft im Jahr 2001 in Verdi aufging.

„Im Vergleich zu den meisten anderen DGB-Gewerkschaften hatten die DAG-Angestellten ein geringes Monatseinkommen, dafür das Versprechen einer angemessenen und sicheren Betriebsrente“, schildert Stumpf. Die kurz nach der DAG-Gründung 1949 installierte sei seit 2001 eine kapitalgedeckte Altersversorgung, die als Stiftung organisiert sei. Die Stiftung sei mit ihrem gesamten Vermögen auf Verdi über gegangen. Über Jahrzehnte habe die DAG für die künftigen Bezieher der Betriebsrenten 4,5 Prozent der jährlichen Bruttogehaltssumme eingezahlt.

Die jährliche Mittelzuweisung für die Ruhegehaltskasse sei aus dem dem Personalkostenetat durch Gehaltsverzicht der Beschäftigten aufgebracht worden. „Die Kassenlage war so gut, dass in den 90er Jahren auf Beitragszahlungen verzichtet werden konnte“, erinnert sich Stumph. 127 Millionen Euro wurden in die Stiftung eingebracht, 14 Millionen seien durch Verdi entnommen worden, weil die Finazlage der Stiftung als so gut galt.

Die Betriebsrenten seien mehrrere Jahre im Umfang der gesetzlichen Renten erhöht worden. Damit habe Verdi 2011 Schluss gemacht. Die Betriebsrenten stiegen danach nur noch im Umfang von 25 Prozent der gesetzlichen Renten. Den früheren DAG-Beschäftigten wurde mitgeteilt, dass die „inflationsausgleichende Anpassung“ der Renten „aus wirtschaftlichen Gründen“ nicht mehr vorgenommen werde. Stumph und seine Mitstreiter haben Prozesse in dieser Sache vor dem Arbeitsgericht Hamburg und und dem Landesarbeitsgericht Hamburg verloren.

Das Landesarbeitsgericht Hamburg kam zu dem Schluss: Bei der jährlichen Rentenanpassung sei eine Entscheidung nach Paragraph 16 Betriebsrentengesetz durch den früheren Arbeitgeber zu treffen, auf dessen wirtschaftliche Situation es dabei ankommt. „Das Vermögen der Ruhegehaltskasse ist bei der zu treffenden Ermessensentscheidung nicht maßgeblich“ urteilten die Richter. Nach der Satzung erfülle die Ruhegehaltskasse keine eigene Versorgungszusage, sondern Versorgungszusagen der Trägerunternehmen und damit auch von Verdi als Rechtsnachfolgerin der DAG.

Die DAG-Ruhegehaltskasse hat die früheren Beschäftigten informiert, dass bei der vorgegebenen Renditeerwartungen von jährlich vier Prozent das Vermögen der Ruhegehaltskasse nur bis 2030 ausreichen werde. Dann werde es aufgebraucht sein. Nach den vorliegenden Zahlen verzeichnete die Ruhegehaltskasse in 2015 insgesamt eine Wertentwicklung des Vermögens von knapp drei Prozent.

Stumph argumentiert, dass den DAG-Betriebsrentnern mehrfach mitgeteilt worden sei, dass das Vermögen der Stiftung ausreichend bis zum Jahr 2051 finanziert sei, auch für die jährlichen Anpassungen. „Keine Klausel besagt, dass das Stiftungsvermögen erhalten bleiben muss“, so Stumph.

Verdi sagt hingegen, dass ein Gutachten aus dem Jahr 2011 ergeben habe, dass eine Anpassung an die Erhöhung der gesetzlichen Rente zu 100 Prozent nicht mehr aus dem Stiftungsvermögen finanziert werden könne. Hierbei hätten sich die Wirtschaftskrise und die Niedrigzinsphase ausgewirkt.

Nach dem Betriebsrentengesetz ist der Arbeitgeber nach § 16 verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob die Betriebsrenten entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen sind. Ein Ablehnungsgrund kann die wirtschaftliche Situation sein, etwa wenn durch die Verpflichtung zur Anpassung das Unternehmen in seiner Substanz gefährdet wird.

Verdi laufen die Mitglieder weg. Gut zwei Millionen sind es heute, 2,8 Millionen waren es 2001. Um über 2030 hinaus eine betriebliche Altersvorsorge anbieten zu können, hat Verdi mittlerweile einen Demografiefonds auf den Weg gebracht, mit dem eine Rücklage aufgebaut wird.

Verdi hat in diesem Monat alle Mitarbeiter über den Stand bei den Betriebsrenten schriftlich informiert: Der Verdi-Bundesvorstand habe von 2011 bis 2016 jeweils beschlossen, keine Rentenerhöhung vorzunehmen, weil das angesichts von Defiziten zu Vermögensentnahmen oder einer Einschränkung der gewerkschaftlichen Handlungsfähigkeit geführt hätte. „Eine Gruppe von Rentner/innen aus der ehemaligen DAG fühlt sich hierdurch besonders ungerecht behandelt und greift sowohl die Ruhegehaltskasse der DAG als auch den Arbeitgeber Verdi im ihren Veröffentlichungen immer wieder massiv an“, heißt es in der Personalinformation. Das führe zu Verunsicherung der betroffenen Aktiven und Rentner.

Doch Peter Stumph lässt nicht locker. Derzeit hat er regen Kontakt zu den Bundestagsfraktionen, weil er von dort politische Unterstützung für sein Anliegen fordert. Seiner Auffassung nach ist der Gesetzgeber gefordert, um Betriebsrentenanpassungen zu sichern. Wenn der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der Betriebsrenten zu prüfen hat, muss er dabei dem Gesetzestext zufolge seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen. Stumph setzt sich dafür ein, diesen Passus zu ergänzen: „Als Grundlage für die Entscheidung ist die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers in den nächsten drei Jahren maßgebend.“ So könne verhindert werden, dass Prognosen über 20 Jahre hinweg als Grundlage für die Anpassung genommen werde.

In der Folge hat sich beispielsweise die grüne Bundestagsabgeordnete Katja Dörner an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit der Bitte gewendet, sich um das Anliegen der ehemaligen DAG-Beschäftigten zu kümmern. Doch die Antwort von Nahles ist eindeutig: Es werde nicht daran gedacht, die Regeln zur Anpassung von Betriebsrenten allgemein zu ändern. Die Rechtsprechung zeichne sich bereits durch hohe Flexibilität aus. Nahles: „Außerdem gilt es weiterhin der Gefahr zu begegnen, dass mit verpflichtenden Anpassungen und der Damit verbundenen höheren Kostenbelastung Betriebsrentenzusagen in Zukunft gar nicht mehr gegeben werden.“

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