Bonner Unternehmen Wetteronline kritisiert Deutschen Wetterdienst nach Gerichtsurteil

Bonn · Bereits im November hat das Bonner Landgericht entschieden: Der Deutsche Wetterdienst muss für seine Wetter-App künftig Geld nehmen. Doch von Seiten der Konkurrenz gibt es weiterhin Kritik am Verhalten der steuerfinanzierten Behörde.

Auch nach dem Urteil des Bonner Landgerichts über die kostenlose Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gibt es Kritik von Seiten der privaten Konkurrenz aus Bonn, Wetteronline. Seit dem 15. November muss der DWD Geld für seine App verlangen, weil Wetteronline gegen das kostenlose Angebot der steuerfinanzierten Behörde geklagt hatte. Allerdings dauerte es vier Wochen, bis der DWD das Urteil umsetzte.

Seit dem 19. Dezember gibt es eine kostenpflichtige Variante der App. Der DWD habe erst reagiert, als Wetteronline alle Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung des Urteils erfüllt habe, erklärt der Anwalt des Bonner Unternehmens, Daniel Kendziur. Dazu musste Wetteronline eine Sicherheit von 250.000 Euro hinterlegen. Denn der DWD ist in Berufung gegangen. Das Geld dient als Sicherheit, falls das Urteil in der nächsten Instanz nicht bestätigt wird und dem DWD ein Schaden entstanden ist durch die Umsetzung des Urteils.

Laut DWD-Gesetz müssen Dienstleistungen Geld kosten

Der DWD kann die Kritik nicht nachvollziehen. Er verweist zum einen darauf, dass die technische Umstellung der App in zwei Versionen, eine Basisvariante und eine kostenpflichtige Vollversion, Zeit brauche. Zum anderen habe der DWD Berufung eingelegt. Das sei der Grund, weshalb er juristisch erst reagieren müsse, wenn die Sicherheit zur Zwangsvollstreckung hinterlegt sei.

Hintergrund des Streits um die App, ist das DWD-Gesetz, das besagt, dass der Deutsche Wetterdienst für Dienstleistungen Geld nehmen muss. Eine kostenlose App mit einem umfangreichen Wetterbericht sei „wettbewerbsrechtlich unzulässig“, urteilte das Bonner Landgericht im November.

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