Gleichbehandlung im Alter Wenn Senioren bei Krediten abblitzen

KÖLN · Für ältere Menschen ist es häufig nicht mehr so einfach einen Kredit zu bekommen. Regionale Banken sagen, es gebe zwar keine Altersgrenze, sie geben aber auch zu, dass strenger hingeschaut wird.

 Wollen Senioren einen Kredit aufnehmen, gewinnen Sicherheiten an Bedeutung.

Wollen Senioren einen Kredit aufnehmen, gewinnen Sicherheiten an Bedeutung.

Foto: picture alliance/dpa

Auch ältere Menschen haben Wünsche, die sich nur mit Hilfe eines Kredits erfüllen lassen. Die Rentnerin, die eine neue Waschmaschine braucht, das ältere Ehepaar, das sich einen Treppenlift ins Haus einbauen lassen will: Ohne Verschuldung sind die Anschaffungen nicht immer zu finanzieren. Man geht zur Bank. Alten Leuten kann der Kredit aber auch schnell abgeschlagen werden. Die Bank will nicht auf ihren restlichen Forderungen sitzen bleiben, falls der Kreditnehmer vorzeitig stirbt.

Die Kreditwürdigkeit aller Kunden muss die Bank von Gesetzes wegen detailliert prüfen. Das gilt besonders für Immobilienkredite, aber auch für Verbraucherdarlehen. Die Prüfung soll belegen, dass der Kreditnehmer seine Verpflichtungen während der Laufzeit wahrscheinlich erfüllen kann.

Sprecher der Sparkasse Köln Bonn und der Volksbank Köln Bonn sagen, man habe im Kreditgeschäft keine starre Altersgrenze, über Anträge werde individuell entschieden. Gleichwohl wird eingeräumt, dass mit zunehmendem Alter des Kunden die Bedeutung von Sicherheiten zunimmt, die im Todesfall greifbar sind.

Banken prüfen Kreditwürdigkeit ihrer Kunden

Für Immobilienkredite ist durch eine Leitlinien-Verordnung penibel festgelegt, was bei der Kreditwürdigkeitsprüfung zu beachten ist. Danach braucht die Bank das „Versterben“ des Darlehensnehmers während der Vertragslaufzeit bei ihrer Entscheidung nur zu bedenken, wenn es dafür konkrete Anhaltspunkte gibt. Als unbedenklich im Interesse der Bank gilt der mögliche Tod des Kunden auch, wenn Immobilien oder andere Vermögenswerte die Abdeckung der Verbindlichkeiten sicherstellen.

Man sieht, die Kreditinstitute haben ziemlich freie Hand. Aber verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht, dass man wegen seines Alters benachteiligt wird? Das sei im Prinzip richtig, erklärt Sebastian Bickerich von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das Gesetz gelte jedoch nur für so genannte Massengeschäfte, und dazu gehörten Kreditverträge in der Regel nicht. Denn dem Kreditgeber komme es auf die Zahlungsfähigkeit einzelner Personen an.

Bei der Antidiskriminierungsstelle suchen laut Bickerich immer wieder ältere Menschen Rat, denen der Abschluss von Kredit- oder Ratenkaufverträgen verweigert oder zu schlechteren Konditionen angeboten wird. Es komme sogar vor, dass Banken Betroffenen wegen ihres Alters normale Dispo-Kredite kündigen. In solchen Fällen könne es sinnvoll sein, mit einem Bankwechsel zu drohen. Vor Gericht zu ziehen, hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg.

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