Nahverkehr in NRW eingestellt Welche Rechte haben Kunden beim Warnstreik?

Düsseldorf · Welche Rechte haben die Bahnkunden? Was ist, wenn Arbeitnehmer wegen des Streiks zu spät zur Arbeit kommen? Ein Überblick über Fragen und Antworten zum Warnstreik bei der Deutschen Bahn.

Die neue Woche beginnt für Tausende Fahrgäste und Pendler ungemütlich: Bei der Deutschen Bahn haben Beschäftigte mit einem bundesweiten Warnstreik am Montag die Arbeit niedergelegt. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat für die Zeit von fünf bis neun Uhr zum Ausstand aufgerufen.

Am Montagmorgen zeigten sich die Streikauswirkungen noch stärker als erwartet. Nachdem der Fernverkehr schon am frühen Morgen eingestellt war, kam noch vor acht Uhr auch der Nahverkehr in NRW zum Erliegen.

Wer informiert die Kunden?

Die Bahn kommuniziert über die Homepage und über die Hotline 0180-6996633. Außerdem lassen sich von großen Bahnhöfen die aktuellen Abfahrtzeiten direkt im Internet aufrufen.

Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks fehlen?

Nein, es gibt keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn ein Verkehrsmittel ausfällt. Arbeitnehmer tragen das Wegerisiko. Allerdings gibt es oft die Möglichkeit, zeitweise im Home-Office zu arbeiten oder Überstunden abzubauen.

Welche Rechte haben Kunden?

Laut Gesetz bekommen Fahrgäste ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Reisepreises zurück. Ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Die Bahn kann sich bei einem Streik nicht auf höhere Gewalt berufen. Wenn die planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr morgens liegt, können Fahrgäste mit einer absehbaren Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort unter Umständen auch ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Die Quittungen müssen im Original aufbewahrt werden. Unter Umständen erstattet die Bahn sogar Hotelkosten. Zudem bietet die Deutsche Bahn Fahrgästen an, Fahrkarten während des Streikzeitraums kostenlos zu erstatten.

Ansprechpartner sind die DB-Reisezentren in den Bahnhöfen. Alternativ ist dies auch unter bahn.de möglich. Wenn ein Zug ausfällt oder der Fahrgast einen Anschluss wegen der Verspätungen verpasst, kann er auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen. Das gilt auch für teurere Verbindungen. Die Zugbindung bei Spartickets wird in diesem Fall auch aufgehoben. Vorsicht: Diese Regelung gilt nicht bei regionalen Angeboten wie etwa dem Schönes-Wochenende-Ticket.

Wann war der letzte große Bahn-Streik?

Bahnkunden werden immer wieder Streikopfer. Besonders schmerzhaft in Erinnerung dürfte 2014 sein: Damals setzte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) dem Bahnverkehr mit mehreren über das Jahr verteilten Streikwellen hart zu. ga/dpa

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