Krank im Ausland Versicherte müssen zahlen

KÖLN · Neues Urteil: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Zusätze zu ihren Leistungen in Europa nicht gratis anbieten.

 Der Rücktransport von Kranken aus dem Ausland nach Deutschland wird von gesetzlichen Kassen meist nicht erstattet. FOTO: DPA

Der Rücktransport von Kranken aus dem Ausland nach Deutschland wird von gesetzlichen Kassen meist nicht erstattet. FOTO: DPA

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Eine gesetzliche Krankenkasse darf ihren Mitgliedern und deren Angehörigen keine kostenlose private Auslandskrankenversicherung verschaffen. Mit dieser Rechtsaufassung hat sich das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn in mehreren Streitfällen bis zum Bundessozialgericht (AZ: B 1 A 2/15 R) durchgesetzt. Die Beitragsmittel der Gesetzlichen Kassen (GKV) dürften nur zur Finanzierung des zugelassenen Leistungskatalogs, nicht aber für den Zukauf einer privaten Versicherung verwendet werden, so das Gericht.

Die betroffenen Kassen hatten mit Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) für alle ihre Mitglieder und die mitversicherten Familienangehörigen sehr günstig Gruppenversicherungsverträge für das Ausland abgeschlossen, die Kosten aber nicht an die Versicherten weitergegeben. Sie versprachen sich davon offenbar einen Effekt für die Mitgliederwerbung. Denn automatisch waren alle kostenlos im Ausland besonders gut geschützt.

Damit ist nun Schluss. Unberührt von der Entscheidung bleibt die verbreitete Kooperation, die darin besteht, dass die GKV ihren Mitgliedern zu günstigen Konditionen PKV-Zusatztarife vermittelt, darunter auch Auslandskrankenversicherungen. Sie kosten bei einem Anbieter etwa zehn Euro im Jahr für die Einzelperson und rund 25 Euro für die Familie. Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.

Drei Gründe

Sie nennt drei Gründe: Die Police gelte weltweit, während sich die Leistungen der GKV auf Behandlungen in Europa beschränkten. Werde in Europa privat abgerechnet, erstatte die GKV meist nicht den vollen Betrag, für den Rest komme die private Versicherung auf. Schließlich bezahle die PKV im Gegensatz zur GKV den oft teuren Rücktransport schwer kranker Personen nach Deutschland. Der Versichertenausweis, die Gesundheitskarte, ist gleichzeitig, wie auf der Rückseite vermerkt, eine Europäische Krankenversicherungskarte. Damit hat man in der EU einen Anspruch auf Sachleistungen, die dem Standardniveau in dem besuchten Land entsprechen. Die Leistungsträger sollen dann untereinander abrechnen.

In der Praxis funktioniert das häufig nicht. Die Kassen räumen ein, dass Ärzte und Krankenhäuser im europäischen Ausland gern direkte (und höhere) Bezahlung verlangen statt sich auf langwierige Abrechnungsprozeduren einzulassen. Wenn die Kasse zu Hause nicht alles erstattet, übernimmt die private Versicherung den Rest. Man kann sich auch gleich an die PKV wenden, die sich danach mit der Krankenkasse auf Kostenbeteiligung verständigt.

Das Bundesversicherungsamt unterstreicht, die Kassen dürften nur Zusatzversicherungen privater Unternehmen vermitteln, die den GKV-Schutz ergänzen. Sie dürften die Zusatzversicherung auch nicht als eigene Leistung oder als gemeinsames Produkt von Krankenkasse und PKV bewerben.

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