Energieabschaltung in Bonn und Köln Verbraucherschützer kritisieren Kosten für Stromsperren

Bonn · Ein Gebührenvergleich der Verbraucherzentrale NRW hat riesige Unterschiede bei den Kosten für Stromsperren ergeben. Warum ein Versorger mitunter das Zehnfache für Ab- und Wiederanschaltung verlangt, erschließt sich nicht, meinen Kritiker.

 Bei Kerzenschein: Stromkunden müssen im Dunkeln sitzen, wenn sie ihre Stromrechnung nicht bezahlen.

Bei Kerzenschein: Stromkunden müssen im Dunkeln sitzen, wenn sie ihre Stromrechnung nicht bezahlen.

Foto: picture alliance / Julian Strate

Hohe Kosten für Stromsperren bei säumigen Kunden hat die Verbraucherzentrale NRW kritisiert.Die Gebührenpolitik der Versorgungsunternehmen sei "verwirrend" und die Kosten oft "versteckt und vielfach überzogen", erklärten die Verbraucherschützer am Freitag bei der Vorstellung einer Untersuchung, die die Zahlungsbedingungen der 109 Grundversorger in Nordrhein-Westfalen vergleicht.

Auffallend ist die Spannbreite der Gebühren. So berechnen die Stadtwerke Kleve 12,50 Euro für die Stromabschaltung, bei Lekker-Energie sind es aber 95,20 Euro (Stand Januar 2017). Bei der Wiederherstellung der Versorgung reichen die Werte von 11,78 bis 104,72 Euro. Die Mahngebühren schwanken zwischen 1,50 und sieben Euro.

Die Verbraucherschützer kritisieren auch die Intransparenz bei manchen Versorgern. Bei zwölf Unternehmen habe man bei der Online-Recherche überhaupt keine Angaben über die Kosten gefunden, dabei schreibe das Energiewirtschaftsgesetz vor, dass allgemeine Kosten und Preise ausgewiesen werden müssten, sagte Claudia Romberg von der Verbraucherzentrale. "Wir fragen uns, warum es diese krassen Spannen gibt. Warum kostet es in Ort A zehn Euro und in Ort B das Zehnfache?", so Romberg.

Die Verbraucherzentrale gibt auch eine Richtschnur vor: Für angemessen hält sie eine Mahngebühr von bis zu 2,50 Euro, für das Sperren und Entsperren dürften jeweils höchstens 50 Euro erhoben werden. Die Versorger in der Region liegen teilweise darüber. Am teuersten ist die Rhenag: Bei einem Zahlungsrückstand müssen Kunden fünf Euro bezahlen, der "Kombinationspreis" für Abschaltung und Wiederzuschaltung des Stroms liegt bei 159,46 Euro.

Die Stadtwerke Bonn (SWB) sind am günstigsten: Sie erheben eine Mahngebühr von 3,10 Euro. Die Kosten für eine Sperrung betragen 28,80 Euro, für das Entsperren zahlt der Kunde 68,55 Euro. Die Rheinenergie liegt mit ihren Preisen dazwischen: 3,80 Euro kostet die Mahnung, die Sperre 44,90 Euro und das Entsperren 71,28 Euro.

Rhenag verdient an Sperrung kein Geld

Bei der Rhenag verwahrt man sich gegen die Kritik. "Bis es zu einer Sperrung kommt, vergeht viel Zeit. Wir bauen dem säumigen Kunden viele Brücken", erklärt Pressesprecher Detlev von Albert. Die Rhenag verdiene an der Sperrung kein Geld. "Wir legen nur die Kosten um, die Sperrung und Entsperrung verursachen." So müsse etwa bei der Wiederaufnahme der Versorgung extra ein Meister vor Ort geschickt werden. Aus Fairness gegenüber den zahlenden Kunden müssten diese Kosten auf die Verursacher umgelegt werden.

Das Verbraucherschutzministerium in Düsseldorf finanziert seit einigen Jahren das Projekt "NRW bekämpft Energiearmut", in dessen Rahmen die Verbraucherzentrale, örtliche Versorgungsunternehmen und Wohlfahrtsverbände Geringverdienerhaushalte beraten, damit es erst gar nicht zur Stromabschaltung kommt. An einer solchen Initiative beteiligen sich auch die SWB, wie Pressesprecher Werner Schui erklärte. "Die Erfahrung ist: Wenn man in den Dialog kommt, lässt sich jede Stromsperrung vermeiden."

Nach Angaben der Bundesnetzagentur wird bundesweit jährlich über 300.000 Haushalten der Strom abgestellt. Von 2011 bis 2015 schwankte die Zahl der jährlichen Stromsperren zwischen rund 312 000 und 352.000, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorging, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Mehr als 6,2 Millionen mal wurden 2015 Stromsperrungen angedroht.

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