Kölner Landgericht Ullmann-Prozess könnte bald enden

Köln · Im Untreueprozess gegen Georg Baron von Ullmann hat die Richterin eine Einstellung des Untreueverfahrens angeregt – trotz einer langen Liste von Versäumnissen.

Über eine Stunde nahm sich Sabine Grobecker Zeit, um die Sicht der 16. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht im Untreueprozess gegen Georg Baron von Ullmann darzulegen. „Die Kammer hat sehr dezidierte Überlegungen angestellt“, so die Vorsitzende Richterin. Abgeschlossen seien diese noch nicht. Die von ihr vorgetragene Einordnung im Rahmen einer Erörterung des Verfahrensstandes, wie sie die Strafprozessordnung vorsieht, halte sie aber für zutreffend und richtig. Dann listete sie 45 Minuten akribisch Verfehlungen von Ullmann an der Spitze des Aufsichtsrates von Sal. Oppenheim auf, um dann die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen anzuregen.

Pflichtwidrig habe er den Aufsichtsrat nicht über den Kauf von knapp 95 Prozent an einer Grundstücksgesellschaft in Frankfurt informiert, so Grobecker. Dabei habe er weder über belastbare Unterlagen zum Wert verfügt. Noch habe er mitgeteilt, dass sich die Umbaukosten 2008 noch einmal erhöht hatten und ein ursprünglich geplanter teurer Handelsraum nicht mehr gebaut werden sollte.

Den Pflichten als Aufsichtsrat habe der Angeklagte „nicht genügt“, so Grobecker. Und auch Vermögensbetreuungspflichten gegenüber der Bank sei er nicht nachgekommen. Hätte er den Aufsichtsrat informiert, hätte dieser das für die Bank nachteilige Geschäft stoppen können. Im Gremium habe es Mitglieder gegeben, die den Ankauf der Grundstücksgesellschaft, an der Ullmann, weitere Bankeigner und seine Mutter beteiligt waren, beurteilen konnten.

Millionenschaden für die Bank

Ullmanns Verteidigung, er habe das Geschäft gar nicht stoppen können, weil die Rolle der Persönlich haftenden Gesellschafters zu stark gewesen sei, ließ sie nicht gelten. Er habe nicht einmal alles in seiner Möglichkeit stehende gegen das Geschäft unternommen, so Grobecker. Letztlich entstand der Bank ein Millionenschaden, wie ein Gutachterer herausgearbeitet hatte. Und das, als dem Institut die Erträge wegbrachen.

Grobecker legte dar, dass Ullmann die dramatische Lage der Bank – anders als von ihm ausgeführt – damals klar gewesen sein muss. Schließlich habe er sich etwa an einer Kapitalerhöhung beteiligt. Und – anders als behauptet – hätte ihm klar sein müssen, dass der Kauf für die Bank kein gutes Geschäft war.

Dennoch regte sie die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen an. Das sei richtig etwa im Blick auf die Einstellung des Verfahrens gegen den Vorsitzenden des Aktionärsausschusses, Friedrich Carl Freiherr von Oppenheim, ohne Auflagen und im Blick auf noch nicht rechtskräftige Urteile gegen Ex-Bankchefs, von denen Matthias Graf von Krockow und Christopher Freiherr von Oppenheim Bewährungsstrafen erhalten hatten.

Ullmann sei nicht die treibende Kraft bei dem Geschäft gewesen, sondern die Ex-Bankchefs. Nicht die Allgemeinheit sei geschädigt worden, sondern Bankeigner aus der Familie oder Nachfahren von Ex-Gesellschaftern, so Grobecker. Er sei nicht vorbestraft, Wiederholungsgefahr bestehe auch nicht. Ullmann habe Vermögen verloren. Und er wird wohl weiteres verlieren. Auch wenn es noch keine Angaben zu Auflagen bei einer möglichen Einstellung gab. Erträge aus einer Straftat müssen laut Gesetz eingezogen werden.

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