Zustellung von Cum-Ex-Anklagen Steuerbetrug in Höhe von 440 Millionen

Bonn · Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft zwei Briten schwere Steuerhinterziehung in über 30 Fällen vor. Sie sollen den Fiskus um 440 Millionen Euro betrogen haben.

Das Bonner Landgericht hat zwei wichtigen Akteuren der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte, die den deutschen Fiskus insgesamt in Milliardenhöhe geschädigt haben sollen, die Anklageschriften zugestellt. Wie das Gericht am Montag mitteilte, handelt es sich bei den Angeschuldigten um zwei britische Staatsangehörige im Alter von 41 und 38 Jahren. Sie sollen von Mitte 2006 bis Frühjahr 2011 an 34 Fällen der „besonders schweren Steuerhinterziehung“ beteiligt gewesen sein. Laut der Anklage soll sich der Schaden in ihrem Fall auf über 440 Millionen Euro belaufen.

Das Bonner Verfahren vor der zwölften Großen Strafkammer wäre eine Art Musterprozess. Laut Medienberichten sollen die beiden Briten als Kronzeugen auftreten. Sie hätten gegenüber den Ermittlern der Kölner Staatsanwaltschaft umfangreiche Aussagen zu der Betrugsmasche gemacht, bei der Aktien mit und ohne Dividendenanspruch um den Dividendenstichtag herum so häufig den Besitzer wechselten, dass das Finanzamt den Überblick verlor und Kapitalertragsteuer mehrfach erstattete, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war. 2012 schob der Gesetzgeber den Cum-Ex-Deals einen Riegel vor.

Laut Anklage sollen die Angeschuldigten „durch ihr Handeln und durch die bewusste Einschaltung ausländischer Banken bewirkt haben, dass den Aktienkäufern Bescheinigungen über die Abführung der Kapitalertragsteuer ausgestellt wurden, auf deren Grundlage in 33 Fällen die vermeintlich abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Steuerlast des Aktienkäufers angerechnet beziehungsweise erstattet wurde“. Das sei das Ziel der Geschäfte gewesen. Erwerber, Leerverkäufer oder Broker hätten sich „planmäßig und arbeitsteilig zusammengetan, um nur scheinbar einen gewinnorientierten Aktienhandel zu betreiben, und in Wirklichkeit Steuergelder unrechtmäßig zu erlangen“, teilte das Gericht mit.

Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln, die bereits seit Jahren den Verantwortlichen auf der Spur ist, gegen mehr als 200 Beteiligte.

Um wie viele Milliarden der Staat geprellt wurde, ist strittig. Das Bundesfinanzministerium bezifferte den Einnahmeausfall auf 5,5 Milliarden Euro, der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel geht sogar von mehr als 30 Milliarden Euro aus, die dem Fiskus entgangen seien. Auch andere europäische Staaten wurden ihm zufolge geschädigt. Für ganz Europa kommt Spengel auf eine Schadenssumme von 55 Milliarden Euro. Daher ist die Rede vom größten Steuerbetrug in der europäischen Geschichte.

Neue Kammer für Wirtschaftsstrafsachen

Die Bonner Landgericht ist für das Verfahren zuständig, weil hier das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz hat. Es unterstützt die Betriebsprüfer der Länder bei der Prüfung ausländischer Kapitalgesellschaften. Mit Blick auf die Cum-Ex-Ermittlungen hat das Landgericht eine neue Kammer für Wirtschaftsstrafsachen mit drei Richtern eingerichtet. Auch wenn bei Steuerhinterziehung Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden können, ist damit zu rechnen, dass die nun Angeschuldigten ein milderes Urteil erhalten, da sie mit ihren Aussagen bereits zur Aufklärung beigetragen haben. Die Hauptverhandlung dürfte frühestens im September in Bonn beginnen. Allerdings kann das Gericht erst über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, wenn sich die Angeschuldigten zu den Vorwürfen geäußert haben. Dazu haben sie vier Wochen Zeit.

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