Tipps vom Experten So kommen Gläubiger schneller an ihr Geld

BONN · Viele Firmen vernachlässigen während der guten Konjunktur ihr Mahnwesen. Dabei sollten sie schnell und konsequent Schritte einleiten, wenn Schuldner nicht zahlen. Experte Jürgen Köhn gibt Mittelständlern Tipps zum Forderungseinzug.

 Pfandsiegel vom Gerichtsvollzieher: Nicht immer muss es so weit kommen.

Pfandsiegel vom Gerichtsvollzieher: Nicht immer muss es so weit kommen.

Foto: picture alliance/dpa

Schulden bringen alle Beteiligten in eine verzwickte Lage. Zum einen muss der Schuldner eingestehen, dass er nicht mehr zahlungsfähig ist. Zum anderen muss der Gläubiger zusehen, dass er an sein Geld kommt. Bleibt das aus, gerät er im schlimmsten Fall selbst in eine Schieflage. Tipps für Gläubiger hat Jürgen Köhn in seiner Broschüre „Effektiver Forderungseinzug für den Mittelstand“ zusammengetragen. Köhn, jahrzehntelang für ein Bonner Rechtsanwaltbüro tätig, bringt dabei seine Erfahrungen aus der Praxis ein.

Bei einer Umfrage des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen BDIU zeigte sich, dass Firmenkunden ihre Rechnungen 2018 konsequenter bezahlten als noch im Vorjahr; dagegen habe die Rechnungstreue der Verbraucher leicht nachgelassen. 55 Prozent der 550 befragten Inkassounternehmen gaben an, dass insbesondere der Online- und Versandhandel mit säumigen Kunden zu kämpfen hat – gefolgt von Energieversorgern (42 Prozent), dem Handwerk (40 Prozent), der Dienstleistungsbranche (36 Prozent), der Immobilienwirtschaft und Fitnessstudios (jeweils 31 Prozent).

Und noch etwas hat die BDIU-Umfrage gezeigt: Die gute Konjunktur führe dazu, dass manche Unternehmen ob der guten Kassenlage ihre Forderungen erst spät an einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister geben.

Jürgen Köhn legt besonderes Augenmerk auf den Mittelstand. Er rät Unternehmen, schon von Anfang an die Zahlungsfähigkeit von Geschäftspartnern zu überprüfen: Das sei erste Unternehmerpflicht, bevor Lieferung oder Leistung erbracht werde. Der Schuldner sollte darauf achten, dass er bei Vertragsschluss in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, da ihm andernfalls der Vorwurf des Eingehungsbetrugs gemacht werden könnte. Die Bonität des Geschäftspartners kann man durch Anforderung einer Schufa-/Inkasso-Auskunft in Erfahrung bringen. Ein gutes Vertragswerk und Sicherheiten seien aus der Sicht des Gläubigers „die halbe Miete“, so Köhn.

Aber was ist zu tun, wenn der Schuldner nicht zahlt? Eine Mahnung deckt die Fälle ab, in denen die Zahlung einfach nur vergessen wurde. Was das innerbetriebliche Mahnwesen betreffe, seien Mahnungen nicht unbedingt in jedem Fall erforderlich, so Köhn. Dies regele das Gesetz.

Ratenzahlung kann ein Ausweg sein

Der Experte empfiehlt, Anwaltsrat einzuholen. „Bleibt der Zahlungseingang aus, wird der Anwalt zunächst außergerichtlich tätig.“ Er sendet ein Aufforderungsschreiben mit möglichst kurzer Fristsetzung. Mit dieser Zahlungsaufforderung wird dem Schuldner aber auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung eingeräumt.

Der Schuldner müsse sich jedoch im Gegenzug verpflichten, weder gegen einen möglichen Mahnbescheid Widerspruch zu erheben, noch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Dadurch ist Köhn zufolge gewährleistet, dass der Anwalt „sofort zuschlagen kann“, wenn die Raten nicht gezahlt werden. In dieser Phase sei der Anwalt gefordert: Gelte es doch, vor anderen Gläubigern „die Nase vorn haben“. Köhn rät, die Möglichkeiten der sogenannten Simultanvollstreckung zu nutzen. Heißt: Mehrere Vollstreckungsarten sollen den Erfolg bringen. Wenn der Schuldner über Grundbesitz verfügt, sollte ein Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek gestellt werden, mit nachfolgender Pfändung der nichtvalutierten Teile der Grundschulden. Auch wenn das Objekt „bis zum Schornstein belastet ist“, so Köhn, sollte diese Möglichkeit sofort genutzt werden.

Außerdem wird der Gerichtsvollzieher beauftragt. Er bringt das vorläufige Zahlungsverbot auf den Weg. Damit stellt er dem Schuldner und Drittschuldnern – etwa Banken und Arbeitgeber – eine schriftliche Erklärung zu. Diese besagt, dass eine Pfändung von Forderungen ansteht. Sowohl Konten als auch Lohn können gepfändet werden. Auf diese Weise sichern sich Gläubiger ihre Ansprüche. Auf eines sollten Gläubiger nicht bauen: dass sie ihr Geld bei einem möglichen Insolvenzverfahren des Schuldners zurückbekommen. „Fast in allen Fällen führen Insolvenzangelegenheiten zum Forderungsverlust“, so Köhn. Aber: „Wenn Mahnverfahren, Titulierung, Vollstreckungshandlungen effektiv und insbesondere zügig durchgeführt werden, lassen sich beachtliche Erfolge erzielen.“

Die Broschüre „Effektiver Forderungseinzug für den Mittelstand“ kann kosten frei bei Jürgen Köhn per Mail unter j.j.koehn@fm-koehn.de bestellt werden.

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