Urteil zur Wetter-App aufgehoben Rückschlag für Bonner Unternehmen "Wetteronline"

Köln/Bonn · Im November hatte das Bonner Landgericht dem "Wetteronline"-Konkurrenten, dem Deutschen Wetterdienst (DWD), untersagt, seine App weiterhin unentgeltlich anzubieten. Das Oberlandesgericht in Köln hat dieses Urteil nun einkassiert. Kostenlos ist die DWD-App dennoch noch nicht.

Es ist ein Rückschlag für das Bonner Unternehmen Wetteronline und alle anderen privaten Wetterdienste: Das Oberlandesgericht Köln sieht keinen Grund dafür, warum der Deutsche Wetterdienst (DWD) seine Warnwetter-App in einer Vollversion nicht kostenlos anbieten sollte. Oder zugespitzt formuliert: Eine staatlich finanzierte Behörde soll auch weiterhin ein kostenloses Konkurrenzprodukt neben den privaten, meist über Werbung finanzierten, Angeboten verbreiten dürfen. Doch bis Nutzer die App wieder kostenlos herunterladen können, dürfte es noch etwas dauern. Denn für den DWD gibt es trotz der Entscheidung am Freitag noch ein paar Hindernisse.

Doch zunächst zum Hintergrund der Geschichte: Seitdem der DWD seine kostenlose Warnwetter-App im Jahr 2015 eingeführt hatte, waren private Wetteranbieter erbost. Der Diplom-Meteorologe und Geschäftsführer von Wetteronline Joachim Klaßen sprach immer wieder von unfairen Verhältnissen und unlauterem Wettbewerb und klagte. Er blieb nicht der Einzige. Auch der private Anbieter Wetter.com zog gegen den DWD vor Gericht.

Dann der Lichtblick: Im vergangenen November gaben die Richter des Landgerichts Bonn Wetteronline Recht – die kostenlose Vollversion der App sei wettbewerbsrechtlich unzulässig. Der DWD wurde zur Unterlassung verurteilt. Seitdem kostet das Angebot Geld. Kostenlos sind nur noch die Wetterwarnungen. Im Mai schlossen sich die Richter in Bielefeld der Sichtweise an. Auch Wetter.com bekam Recht. Doch der DWD legte gegen das Bonner Urteil Berufung ein.

Das vorläufige Ende vom Lied: Die Kölner Richter haben dieses Urteil am Freitag wieder aufgehoben. Die Begründung: Aus dem Wettbewerbsrecht ergebe sich kein Anspruch. Weil von Seiten des DWDs „keine geschäftliche Handlung“ vorliege. Der DWD werde vielmehr „aufgrund seiner gesetzlich normierten Aufgabe tätig“. Die Erbringung meteorologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit sei „Teil der Daseinsfürsorge“, heißt es. Als öffentliche Institution habe der DWD keine Wettbewerbsabsicht, hatte es bereits in einer Verhandlung Ende Juni geheißen. Der Anwalt von Wetteronline Daniel Kendziur hielt damals dagegen: Die Abgabe einer kostenlosen Wetter-App sei für Wetteronline ein „nichthinnehmbarer Nachteil“. Der DWD habe seine Aufgabe an dieser Stelle missverstanden. Sicher erfülle der DWD eine hoheitliche Aufgabe. Es stehe aber in keinem Gesetz, dass das über eine kostenlose App passieren müsse.

Bei der Urteilsverkündung am Freitag war Wetteronline-Geschäftsführer Klaßen nicht vor Ort. Er und seine Anwälte wollten das Urteil auch vorerst nicht kommentieren. Ob Wetteronline Revision einlegt, ist unklar. In diesem Fall würde dann der Bundesgerichtshof entscheiden.

Kölner Urteil für DWD nur ein Teilerfolg

Der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats Hubertus Nolte erklärte am Freitag: „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“. Denn sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss das Verwaltungsgericht noch über einen Hilfsantrag von Wetteronline entscheiden. Darin geht es dann darum, ob die Warnwetter-App „öffentlich-rechtlich“ zulässig ist. Das heißt, ob sie mit dem Gesetz des Deutschen Wetterdienstes vereinbar ist.

Das Kölner Urteil vom Freitag ist somit für den DWD nur ein Teilerfolg. Dazu kommt: Um die App wieder kostenlos anbieten zu können, müsste auch das Bielefelder Urteil wieder aufgehoben werden.

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