Versicherungen für Studenten Richtig versichert in den Beruf starten

Köln · Viele junge Menschen beginnen demnächst ein Studium oder haben bereits eine Ausbildung angefangen. Da muss der Versicherungsschutz auf die neuen Lebensumstände angepasst werden.

 Bevor es in den Hörsaal geht, sollten Studenten ihren Versicherungsschutz klären. FOTO: DPA

Bevor es in den Hörsaal geht, sollten Studenten ihren Versicherungsschutz klären. FOTO: DPA

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„Zunächst gilt es, Risiken zu versichern, bei deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz bedroht ist“, rät Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Neben dem Krankenversicherungsschutz sollten sich Berufs- oder Studienanfänger über eine Privathaftpflicht- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung informieren.

Krankenversicherung

Auszubildende sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, so die Verbraucherschützerin. Studenten können dagegen bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern beitragsfrei in der gesetzlichen Kasse versichert werden, wenn ihre Eltern gesetzlich versichert sind. Sind die Eltern privat versichert, ist eine solche Familienversicherung nicht möglich und die Studenten brauchen einen eigenen Vertrag. Ist aber ein Elternteil in der gesetzlichen, der andere in der privaten Krankenversicherung, gilt es genauer hinzusehen.

In der Regel hat das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung, wenn der privat versicherte Partner ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 4687,50 Euro brutto monatlich) hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte. Verdient der gesetzlich versicherte Partner mehr oder fällt das Einkommen des privat Versicherten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kommt für das Kind wieder eine Familienversicherung infrage.

Privathaftpflicht

„Dieser Schutz ist unverzichtbar“, so Oelmann. Denn jeder haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt. Und das mit allem, was er hat und künftig erwirtschaftet. Wenn die Eltern eine Haftpflichtpolice abgeschlossen haben, gelten Familienangehörige meist als mitversicherte Personen. Das gilt auch für unverheiratete Kinder während der Schul- und der sich anschließenden Berufsausbildung. Nach Ende der Ausbildung müssen sie aber einen eigenen Vertrag abschließen.

Berufsunfähigkeit

Auch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen Verbraucherschützer. Die eigene Arbeitskraft sei schließlich die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Schüler, Studenten und Berufseinsteiger würde der Verlust der Arbeitskraft vor besondere Probleme stellen. Die Voraussetzungen für den Bezug der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – 36 Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung – hätten sie in der Regel nicht erfüllt.

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