Urteil des Bundesgerichtshofs Rückzahlung für Häuslebauer

BERLIN · Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), das die Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten für unwirksam erklärt hat, sehen sich Banken schon milliardenschweren Rückforderungen von Verbrauchern ausgesetzt.

 Auf Pump gebaut: Fast jeder finanziert so den Hausbau.

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Foto: dpa

Für die Finanzindustrie könnte es aber noch dicker kommen. Verbraucherschützer und Anwälte, die sich auf Finanzmarktprodukte spezialisiert haben, gehen davon aus, dass das BGH-Urteil auch für Immobiliarkredite und Bauspardarlehen gilt, bei denen eine Bearbeitungsgebühr erhoben wurde. Bei Bauspardarlehen heißt die Bearbeitungsgebühr oft Darlehensgebühr.

Der Hamburger Anwalt und Experte für Finanzmarktprodukte, Achim Tiffe, erklärte im Gespräch mit dem GA: "Die Verbraucher werden durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliardarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt wie bei Verbraucherdarlehen." Tiffe bereitet Klagen in der Sache gegen Banken vor. Er geht davon aus: "Das BGH-Urteil muss von den untergeordneten Gerichten und den Ombudsleuten beachtet werden."

Die Branche spielt auf Zeit. Die Verbände von Banken und Bausparkassen tauchen ab, erklären, dass erst die schriftliche Urteilsbegründung zum BGH-Spruch vom 28. Oktober abgewartet werden müsse, oder verweisen darauf, dass für Bauspardarlehen andere Regeln gälten. Hintergrund ist, dass die Ansprüche vieler betroffener Eigenheimern mit Baukrediten und Bauspardarlehen in den nächsten Wochen verjähren.

Was Betroffene jetzt tun können

Für die Frage der Verjährung gilt jeweils der Tag der Auszahlung des Darlehens. Alle Ansprüche gegen Banken und Bausparkassen bei Darlehen, die zwischen 2005 und 2011 ausgezahlt wurden, verjähren Ende 2014. Die Ansprüche bei Verträgen, die ab 2012 ausgezahlt wurden,verjähren auf den Tag genau drei Jahre nach dem Auszahlungsdatum.

Häuslebauer sollten nun ihre Verträge überprüfen. Wenn sie betroffen sind, sollten sie an die Bank schreiben und die Gebühr mit Zinsen zurückfordern. Musterbriefe stellen die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen im Internet zur Verfügung. Mit dem Absenden des Schreibens ist es allerdings nicht getan. Experten warnen: Nicht von der Bank vertrösten lassen. Wenn bis Mitte Dezember keine Entschädigung geflossen sei,, sei es ratsam einen Anwalt einzuschalten, der das Geld anmahne. In vielen Fällen ist es 2015 zu spät, um Rückforderungen zu beanspruchen.

Für den Kreditnehmer kann es sich lohnen, die zu Unrecht gezahlten Gebühren bei der Bank einzufordern. Es besteht nicht nur Anspruch auf die Gebühr, sondern auch auf die darauf gezahlten Zinsen und Zinseszinsen. Auch bei bereits abgelösten Krediten besteht laut Verbraucherschützern ein Anspruch.

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