Rüge für den Richter Prozess um Kölner Messehallen

Köln · Im Prozess um die Kölner Messehallen kritisiert die Staatsanwaltschaft die Einschätzung des Vorsitzenden Richters, dass sich die Anklagepunkte Bestechlichkeit und Bestechung bisher nicht bestätigt hätten.

In der Regel sind es die Angeklagten, die sich vor Gericht zu Vorwürfen äußern müssen. An diesem Dienstagmorgen ist es der Richter der 18. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts selbst, der sich im Gerichtssaal erklären muss. Es geht um sein Vorgehen beziehungsweise seine „offenen“ Worte, die die Staatsanwaltschaft kritisiert.

Genauer gesagt geht es um eine Aussage, die der Vorsitzende Richter Christof Wuttke vor rund zwei Wochen im Prozess um den Bau der Nordhallen der Kölnmesse getätigt hatte, bei dem der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch und der ehemalige Sparkassenchef Gustav Adolf Schröder wegen Bestechung und Bestechlichkeit angeklagt sind. Am Ende der Sitzung zog Wuttke damals – vermutlich spontan – eine Zwischenbilanz des bisherigen Prozessverlaufs. Deren Inhalt: Bisher seien kaum Anhaltspunkte vorhanden, die die Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten wegen Bestechung und Bestechlichkeit bestätigten.

Richter Wuttke spricht von "Denkansätzen"

Am Dienstag kritisiert die Staatsanwaltschaft Richter Wuttke mit den Worten: Sie schätze zwar ebenfalls eine „offene Kommunikation“. Allerdings sei der Zeitpunkt der Einschätzung gänzlich unglücklich gewesen. Schließlich sei die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen und noch nicht alle Zeugen verhört. „Bewertungen können deshalb nur sehr vorläufig sein“, so die Erklärung der Staatsanwaltschaft. Der Richter erwidert, es habe sich ausschließlich um „Denkansätze“ gehandelt, die er geäußert habe. „Das war keine endgültige Bewertung“, so Wuttke. „Aber nachdem, was wir bisher gehört haben, ergeben sich gewisse Denkansätze.“

In diesem Moment wird Schröders Anwalt auch zum Verteidiger des Vorsitzenden Richters: „Transparenz ist wichtig“, kommentiert dieser. Es sei doch schön, dass man darüber sprechen könne. Und dann geht es auch noch um Begrifflichkeiten, die Wuttke verwendet. Einer von Eschs Anwälten korrigiert den Richter, dass es nicht um Mietzuschüsse ginge, sondern um „zusätzliche Vergütungen“, wenn von Geschäften zwischen der Sparkasse und den Oppenheim-Esch-Fonds die Rede sei. Wuttke mache sich damit automatisch den Sprachgebrauch der Sparkasse zu eigen, kritisiert er.

Leise Töne vom Zeugen

Die Töne des Zeugen, der im Anschluss verhört wird, sind eher leise. Der ehemalige leitende Sparkassenangestellte der damaligen Stadtsparkasse Köln kann sich wie viele andere Zeugen nach so langer Zeit nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern. Allerdings hatte er schon den Eindruck, dass die Sparkasse das Fondsmodell mit Esch damals favorisierte, obwohl es auch noch andere Angebote gab. Ob die Sparkasse sich letztlich für das Angebot von Esch zum Bau der Messehallen entschied, weil Schmiergeld floss oder aus anderen Gründen, bleibt allerdings weiterhin offen.

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