Prozess-Ende in Köln Prozess gegen Georg Baron von Ullmann eingestellt

KÖLN · Das Verfahren gegen den Ex-Oppenheim-Aufsichtsratschef Georg Baron von Ullmann wird gegen eine Millionenauflage eingestellt.

 Gegen eine Millionen-Geldauflage stellt die 16. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts das Verfahren gegen Georg Baron von Ullmann ein.

Gegen eine Millionen-Geldauflage stellt die 16. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts das Verfahren gegen Georg Baron von Ullmann ein.

Foto: Guenther Meisenberg

Nach einem halben Jahr endet der Prozess gegen Georg Baron von Ullmann. Gegen eine Millionen-Geldauflage stellte die 16. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts das Verfahren ein. Das hatte die Vorsitzende Sabine Grobecker vor vier Wochen vorgeschlagen. Gestern stimmten Ullmann und Staatsanwaltschaft zu.

Worum ging es im Verfahren?

Die Staatsanwaltschaft wirft Ullmann schwere Untreue vor rund um ein Immobiliengeschäft in Frankfurt. Ende 2008 kaufte die Privatbank Sal. Oppenheim knapp 95 Prozent an einer Grundstücksgesellschaft mit Immobilien. Verkäufer war ein Oppenheim-Esch-Fonds, an dem Bankeigner beteiligt waren. Gut acht Prozent hielt Ullmann, 50 Prozent seine Mutter. 123 Millionen Euro zahlte die Bank, ohne ein Wertgutachten eingeholt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft und Feststellungen im früheren Verfahren gegen die Ex-Manager der Bank 23,5 Millionen zu viel.

Welche Rolle spielt Ullmann bei dem Geschäft?

Ullmann war Chef des Aufsichtsrats der Bank. Nach dem Gesetz, so Kammer und Staatsanwaltschaft, hätte der die Geschäftsleitung kontrollieren müssen. Ullmann hätte das Gremium über das Geschäft und mögliche Risiken unterrichten müssen. Das hat er aber nicht und so konnte der Aufsichtsrat es nicht stoppen. Das sei Untreue durch Unterlassen.

Wurden die Vorwürfe bestätigt?

Nach vorläufigen Einschätzungen der Kammervorsitzenden Grobecker und der Staatsanwaltschaft wurden die Vorwürfe bestätigt. Man sei auf dem Weg zu einem Urteil, auch wenn noch weitere Beweismittel heranzuziehen seien, so die Staatsanwaltschaft gestern. Die Verteidiger Ullmanns betonten dagegen Unterschiede zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien wie es Sal. Oppenheim war und damit auch bei den Pflichten von Aufsichtsräten. Ullmann habe das Geschäft gar nicht verhindern können, weil die Bankchefs eine zu starke Stellung gehabt hätten.

Welche Rolle hatte der Aufsichtsrat?

Zeugen schilderten, er sei eher ein Informationsgremium gewesen. Eine stärkere Rolle habe der Aktionärsausschuss als Gremium der Eigner gespielt. Staatsanwalt René Seppi verwies aber auf Aussagen, nach denen ein Eingreifen des Aufsichtsrats als möglich erscheint. Er betonte auch, dass in einem Kaninchenzüchterverein der Kassierer von Kassenprüfern besser überwacht werde als die Geschäftsführung in der einst größten Privatbank Europas kontrolliert worden sei.

Warum die Einstellung?

Viele Gründe hatte Grobecker für eine Einstellung angeführt. Bei den meisten schloss sich die Staatsanwaltschaft an: Ullmann sei nicht treibende Kraft gewesen, er sei nicht vorbestraft, das lange Verfahren habe Ullmanns Gesundheit geschadet. Vor allem aber muss nach einer Gesetzesänderung der von Ullmann durch die Tat erlangte Ertrag eingezogen werden. Wichtig für die Verteidigung: Mit einer Einstellung sei keine Schuldfeststellung verbunden.

Wie viel muss Ullmann zahlen?

Ullmann und die Staatsanwaltschaft sind einverstanden mit einer von der Kammer vorgeschlagenen Geldauflage von sieben Millionen. Vier Millionen gehen an gemeinnützige Institutionen, drei Millionen an die Staatskasse.

Ist das Verfahren zu Ende?

Fast. Grobecker verkündete die vorläufige Einstellung. Eingestellt wird, wenn das Geld gezahlt ist.

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