Insolvenzverfahren in Bonn eröffnet Neuer Investor sieht Chancen für Solarworld-Rettung

Bonn · Ein niederländisches Unternehmen bietet offenbar für den Bonner Solarkonzern und weckt Hoffnung auf Erhalt aller 1850 Arbeitsplätze. Das Bonner Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren eröffnet.

Neue Hoffnung für den Bonner Standort des Solartechnikkonzerns Solarworld: Während das Amtsgericht Bonn am Dienstag das Insolvenzverfahren eröffnete, meldete der Wirtschaftsdienst Dow Jones, dass es einen zweiten Bieter für das Unternehmen gebe. Den Berichten zufolge handelt es sich um die niederländische Unternehmensgruppe Prisma Systems.

„Für den Fall einer Übernahme von Solarworld sehen wir die Möglichkeit, einen Großteil der 1850 Arbeitsplätze zu erhalten“, zitierte Dow Jones den Geschäftsführer von Prisma Systems, Thomas Bornstein. Der Bonner Betriebsratschef Peter Finger forderte Insolvenzverwalter Horst Piepenburg per Mail auf, das Angebot „ernsthaft“ zu prüfen. „Vor allem müssen wir wissen, was das für den Standort Bonn bedeutet“, sagte Finger.

150 Mitarbeiter freigestellt

Piepenburg, den das Amtsgericht am Dienstag offiziell zum Insolvenzverwalter bestellte, hatte vergangene Woche von Gesprächen mit einer Investorengruppe berichtet, die aber lediglich rund 450 Arbeitsplätze an den beiden Produktionsstandorten von Solarworld in Ostdeutschland erhalten will. In der Bonner Konzernzentrale wurden hingegen rund 150 Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt, 65 weitere sind derzeit mit der Abwicklung beauftragt.

Prisma Systems ist nach eigenen Angaben weltweit einer der größten Erbauer und Betreiber von regenerativen Kraftwerken. Geschäftsführer Bornstein sieht Chancen für einen Erhalt der Mehrheit der Arbeitsplätze unter der Voraussetzung einer Neustrukturierung von Solarworld mit einer stärkeren Ausrichtung der Produktion auf den internationalen Markt.

"Wir brauchen schnell Klarheit"

„Wir brauchen jetzt ganz schnell Klarheit“, erklärte Finger. „Bonn als Standort hat ein tolles Image als Klimastadt mit einem großen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen. Diese haben sehr viele Kontakte, die für jeden Investor interessant sind.“ Finger unterstrich, dass den Bonner Beschäftigten noch nicht gekündigt worden sei. Bei einer Insolvenz beträgt die Kündigungsfrist maximal drei Monate. Viele freigestellte Mitarbeiter würden sich aber natürlich schon nach einer Anschlussbeschäftigung umsehen. Diese Expertise ginge einem Käufer verloren, wenn nicht schnell entschieden werde.

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