Betriebe sollen Prüfer bezahlen NRW will die Kosten für Lebensmittelkontrollen abwälzen

Köln/Bonn · Betriebe in NRW sollen ab 2015 kostendeckende Gebühren für Lebensmittelkontrollen zahlen. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte, dass wegen Personalmangels nur 65 Prozent der Kommunen ihre Kontrollpflicht erfüllt hätten. Bisher sind Kontrollen in Betrieben wie Bäckereien, Kiosken oder Gaststätten für Betreiber kostenlos.

Werden bei der Prüfung aber Verstöße festgestellt, erfolgen schon heute gebührenpflichtige Nachkontrollen.

Insgesamt werden in NRW jährlich 100.000 Lebensmittelproben untersucht - ein Kiosk wird im Schnitt alle zwei bis drei Jahre, ein Gastronomiebetrieb jedes Jahr kontrolliert. Bei einer Nachkontrolle im Kiosk werden durchschnittlich 200 bis 400 Euro fällig. Remmel bezifferte allein die Personalkosten der Kommunen für Lebensmittelkontrollen in NRW auf jährlich mehr als 25 Millionen Euro. 2011 wurden mehr als 53.000 gebührenpflichtige Nachkontrollen durchgeführt.

Künftig sollen die knapp 3000 größten Lebensmittelbetriebe direkt vom Land kontrolliert werden. Die restlichen 180.000 NRW-Betriebe, die Lebensmittel produzieren oder verkaufen, sollen gegen Gebühr weiter von den Kommunen überprüft werden. Der Landkreistag warf Remmel vor, die "Lebensmittelüberwachung schlecht zu reden, um eine zentrale Behörde für diese Aufgabe zu errichten".

Remmel will 2014 gemeinsam mit den Kommunen die Lebensmittelkontrolle schlagkräftiger aufstellen. Derzeit fehlen nach seinen Berechnungen neben den 427 Kontrolleuren 133 Prüfer in NRW. Durch die Einführung einer Gebührenpflicht, die Remmel notfalls im Alleingang plant, soll eine wirksamere Kontrolle finanziert werden. Nach Angaben Remmels prüft auch Brüssel eine europaweite gebührenfinanzierte Lebensmittelkontrolle.

Derzeit werden Betriebe in NRW je nach Risikoklasse häufiger oder seltener kontrolliert. In jedem zweiten Kreis wurden sogar weniger als 65 Prozent der planmäßigen Kontrollen durchgeführt, nur sechs Prozent der Kreise erfüllten die Kontrollpflicht zu 100 Prozent. In Köln betrug der Erfüllungsgrad 43 Prozent, in Bonn 60 Prozent, in Euskirchen 42 Prozent, im Oberbergischen Kreis 69 Prozent, in Leverkusen 79 Prozent und im Rhein-Sieg-Kreis 59 Prozent.

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