Großprojekt 5G Mobilfunk: Bonner Behörde legt Vergaberegeln für Ausbau fest

Bonn · Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für die Frequenzversteigerung festgelegt. 98 Prozent der Bevölkerung bis Ende 2022 mit der neuen Mobilfunkgeneration 5G versorgt sein. Die Telekommunikationsfirmen kritisieren die Auflagen.

Der Druck der vergangenen Monate auf die Bundesnetzagentur war groß. Zahlreiche Spitzenpolitiker forderten öffentlich, dass es schnell zu einem „flächendeckenden“ Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G kommen soll. Bundesinnenminister Horst Seehofer verlangte sogar eine Verschiebung der 5G-Auktion, bis die ländlichen Regionen besser berücksichtigt werden. Die großen Netzbetreiber warnten indes vor einem „industriepolitischen Desaster“, wenn die Versorgungsverpflichtungen für den Netzausbau zu umfangreich ausfallen sollten. Am Freitag hat die in Bonner Bundesnetzagentur ihren finalen Entwurf für die Vergaberegeln bei der Auktion im Frühjahr 2019 veröffentlicht.

„Wir haben unseren ursprünglichen Entwurf im Lichte der zahlreichen Stellungnahmen überarbeitet. Dabei hatten wir im Blick zu behalten, was technisch, wirtschaftlich und rechtlich möglich ist“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Auflagen umfassen nun auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege. Die Netzbetreiber sollen dafür sorgen, dass bis Ende 2024 an allen Bundes- und Landstraßen sowie an allen Zugstrecken und den wichtigsten Wasserstraßen schnelles mobiles Internet verfügbar ist.

Schon bis Ende 2022 sollen Autobahnen, wichtige Bundesstraßen und viel befahrene Zugstrecken versorgt sein. Bei den Streckenvorgaben nennt die Bundesnetzagentur Mindest-Übertragungsraten. Auf Autobahnen, Bundesstraßen und ICE-Strecken sind dies 100 MBit pro Sekunde, auf kleineren Straßen und weniger genutzten Zugstrecken 50 MBit pro Sekunde. Damit könnten die Netzbetreiber auch auf die etablierte LTE-Technik zurückgreifen. „Im Gegenzug haben wir die Möglichkeiten zu Kooperationen zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen“, so der Leiter der Behörde. Damit werde die Belastung für Unternehmen im Rahmen gehalten.

Weiter Funklöcher in dünn besiedelten Gegenden

Allerdings ändert die Bundesnetzagentur nichts an dem Punkt, dass 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Antennensektor bis Ende 2022 versorgt werden sollen. Damit können in dünn besiedelten Gebieten dann weiter 5G-Funklöcher auftreten. „Versorgungsauflagen müssen als staatliche Auflage dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragen, dürfen also privatwirtschaftlich verfasste Unternehmen in einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht unzumutbar belasten“, so Homann. Die Deutsche Telekom hat im Vorfeld erklärt, nicht nur 99 Prozent der Bevölkerung, sondern auch 90 Prozent der Fläche in Deutschland zu versorgen.

Um den ländlichen Raum besser zu versorgen, muss jeder Netzbetreiber 500 Antennen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s bis Ende 2022 ausbauen. Die Behörde verschickte das Papier an die Mitglieder des Beirats der Behörde, der mit Politikern besetzt ist und am 26. November über das Regelwerk beraten soll. Der Beirat hat nur beratende Funktion, kein Vetorecht. Unternehmen könnten gegen die Entscheidung klagen. Im Vorfeld war heiß über ein „National Roaming“ debattiert worden.

Damit müssten Netzbetreiber Wettbewerber ohne ausreichende eigene Infrastruktur auf ihre Antennen lassen. Es hätte einem neuen Konkurrenten die Möglichkeit gegeben, Fuß zu fassen. Dieses „National Roaming“ ist im Endentwurf nicht vorgesehen. Das Papier sieht ein „Verhandlungsgebot“ vor: Die Netzbetreiber sollen mit Konkurrenten über Kooperationen verhandeln. Tun sie dies nicht ausreichend, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter eingreifen und Bußgelder verhängen.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation in Bonn mahnt: „Ein Schiedsrichter macht nur Sinn, wenn er bei Verstößen konsequent die rote Karte zeigen kann“, sagte Geschäftsführer Stephan Albers. Die Netzagentur müsse auf Abschlüsse hinwirken. Der Branchenverband Bitkom, der die Interessen der Deutschen Telekom, von Vodafone und Telefónica vertritt, findet die Auflagen „in vielen Punkten überzogen“. Sie gefährdeten das Vergabeverfahren, so Präsident Achim Berg. Über mögliche Klagen müssten jetzt die Unternehmen entscheiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort