Kommission kritisiert Mehrwertsteuerbefreiung der Post AG

Durch Abschluss der Mindestlöhne werde "Wettbewerb wird torpediert"

Kommission kritisiert Mehrwertsteuerbefreiung der Post AG
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Bonn. Die Monopolkommission hat die im Briefsektor beschlossenen Mindestlöhne sowie die weiter geltende Befreiung von der Mehrwertsteuer für die Deutsche Post AG kritisiert.

In einem am Dienstag in Bonn vorgelegten Sondergutachten mit dem Titel "Monopolkampf mit allen Mitteln" heißt es, der branchenweit verbindliche Mindestlohn habe offensichtlich nicht das Ziel, die Interessen inländischer Arbeitnehmer zu schützen.

Vielmehr solle der Wettbewerb im Postmarkt torpediert werden. Im zuvor vorgelegten Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur hatte deren Präsident Matthias Kurth gesagt, es bestünden durchaus Chancen für einen Ausbau des Wettbewerbs.

Die Deutsche Post AG könne durch den Mindestlohn die Kosten ihrer Wettbewerber massiv erhöhen, ohne selbst betroffen zu sein, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Basedow. Die Kommission spreche sich gegen die Einflussnahme der Politik auf die Lohnbildung im Postsektor in Deutschland aus.

Die Sozialklausel im Postgesetz, die die Erteilung einer Lizenz an die Arbeitsbedingungen des Lizenznehmers knüpfe, sei ein Fremdkörper in einem Gesetz, das der Förderung des Wettbewerbs dient. "Sie sollte gestrichen werden", sagte Basedow.

Ein überhöhter Mindestlohn verhindere zudem die Senkung der Portopreise und schade damit den Verbrauchern, heißt es in dem Gutachten. Die Monopolkommission schlägt vor, dass das Bundeskartellamt künftig ein Anhörungsrecht erhält, wann immer ein Tarifvertrag durch den Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt werden soll.

So könne sichergestellt werden, dass die Auswirkungen auf den Produktmarktwettbewerb und die Interessen der Verbraucher berücksichtigt würden.

Laut Bundesnetzagentur sind auf dem Briefmarkt 750 Lizenznehmer aktiv, die mit Umsätzen von über einer Milliarde Euro einen Marktanteil von mehr als zehn Prozent erreichten.

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