Zwischenfazit im Schröder/Esch-Prozess Richter: Keine eindeutigen Beweise für Bestechung

Köln · Seit September verhandelt das Kölner Landgericht Vorwürfe wegen Bestechung und Bestechlichkeit. Im Prozess gegen Ex-Sparkassen-Chef Gustav Adolf Schröder und Bauunternehmer Josef Esch sieht der Richter jedoch keine eindeutigen Beweise.

Der Immobilienentwickler Josef Esch im Landgericht in Köln hinter der Anklagebank.

Der Immobilienentwickler Josef Esch im Landgericht in Köln hinter der Anklagebank.

Foto: picture alliance / Marius Becker

Nach dem derzeitigen Stand müssen der Troisdorfer Bauunternehmer Josef Esch und der frühere Chef der Stadtsparkasse Köln Gustav Adolf Schröder keine Verurteilung wegen Bestechung und Bestechlichkeit fürchten. Wie der Vorsitzende Richter Christof Wuttke in einem vorläufigen Zwischenfazit am Dienstag am Kölner Landgericht erklärt, gibt es bisher keine eindeutigen Beweise, die die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in Bezug auf das Messehallengeschäft belegen.

Die beiden Angeklagten sollen im Sommer 2003 eine mündliche Vereinbarung getroffen haben: Wenn Schröder sich bei der Stadt und der Kölnmesse dafür einsetzt, dass der Bauauftrag für die Nordhallen der Kölnmesse an Esch geht, zahlt dieser der Sparkasse dafür eine Provision – Schmiergeld also, wie die Staatsanwaltschaft es im Dezember noch genannt hatte.

Ob diese Vereinbarung zum angenommenen Zeitpunkt so getroffen wurde, werde sich „so wohl nicht feststellen lassen“, so Wuttke nun am Dienstag. Dass später Provisionen an die Sparkasse geflossen sind, ist zwar eine Tatsache. Allerdings wurden diese erst schriftlich vereinbart, als feststand, dass Esch die Nordhallen bauen werde. Zudem soll es sich laut Verteidiger um Provisionen handeln, die rechtmäßig an die Sparkasse geflossen sind – für Leistungen, die das Geldinstitut erbracht hat.

Weiter argumentiert Wuttke, es handele sich bei Unterlagen, die belegen sollen, dass es die mündliche Vereinbarung tatsächlich gab, um „interne Berechnungen“ des Bauunternehmers Esch. Weitere interne Dokumente über Einnahmen und Ausgaben des Bauunternehmers hätten ebenfalls kein eindeutiges Ergebnis gebracht, ob es sich bei bestimmten Millionenbeträgen um Zahlungen an die Sparkasse handele.

Der Punkt, dass die damalige Sparkassen-Tochter für ihre erfolgreiche Vermittlung für das Projekt eine Provision erhielt, sei verwaltungsrechtlich zulässig. Insgesamt hält die 18. Strafkammer die Einlassung von Esch „nicht für unschlüssig“.

Was den Vorwurf wegen Bestechlichkeit gegenüber dem früheren Sparkassen-Chef betrifft, sieht die Kammer nicht, dass Schröder mit seinem Verhalten „dienstliche Pflichte verletzt hat“. Schröder sei nur gegenüber der Sparkasse verpflichtet gewesen, nicht gegenüber der Kölnmesse. Da das Investorenmodell der Oppenheim-Esch-Gruppe der Sparkasse aufgrund der Provisionen am meisten einbrachte im Gegensatz zu den beiden anderen Finanzierungsmodellen, „lag es nahe, dass er sich vor allem für das Oppenheim-Esch-Modell einsetzte“, so Wuttke. Die Sparkasse sei im Prinzip „Mitanbieter“ auf Seiten des Fonds gewesen. Bei der Beweisaufnahme spielte das Thema Zeitdruck immer eine wichtige Rolle. Schließlich war der Hintergrund des Messehallenbaus der Umzug des Senders RTL, für den es galt, schnell einen neuen Standort zu finden, sonst wäre er nach Hürth abgewandert. RTL sollte in die alten Messehallen, die Messe sollte neue bekommen – nämlich die Nordhallen.

Keine Anhaltspunkte

Im Prozess hieß es häufig, Schröder habe den Druck auf die Stadt und die Kölnmesse verstärkt, dass sie dem Angebot von Esch zustimmten. Denn nur Esch könne in dieser kurzen Zeit das Bauprojekt realisieren. Die Kölnmesse dagegen sah den Zeitdruck weniger kritisch. Wie der ehemalige Geschäftsführer Jochen Witt ausgesagt hatte, wäre genug Zeit gewesen, sich auch die anderen Finanzierungsmodelle zum Bau in Ruhe anzuschauen.

Das sieht die 18. Strafkammer in ihrer Zwischenerklärung allerdings kritisch: Witt habe den Zeitdruck zwar geringer gesehen. Aber das sei auch kein Wunder. Wenn die Nordhallen nicht rechtzeitig fertig gewesen wären, hätte die Messe ihre Veranstaltungen eben weiterhin in den alten Hallen abgehalten.

Die Richtung des Zwischenfazits der Strafkammer kommt nicht überraschend. Bereits Mitte Oktober hatte Wuttke eher beiläufig gesagt, es gebe bisher keine Anhaltspunkte, dass die beiden Angeklagten von Anfang an eine zusätzliche Vergütung vereinbart hätten.

Der Prozess geht voraussichtlich noch bis Ende März. Neben den Vorwürfen wegen Bestechung und Bestechlichkeit müssen sich Schröder und sein Vorstandskollege Schäfer wegen Untreue verantworten.

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